Meine Frage ist wirklich ob Politikeräußerungen auf social Media überhaupt unter "Meinungsfreiheit" fallen, wenn sie im Amt sind. Es ist etwas anderes wenn sich Leute am Stammtisch äußern oder jemand der ein staatl. hohes Amt ausübt.
Müsste man sich kundig machen.
Aber es scheint ein Unterschied zu bestehen zwischen dem, was ein Privatmensch aushalten und was ein Mensch "des öffentlichen Lebens" ertragen muss? Ich denke da an die Begründung des erstinstanzlichen Urteils zu den Beleidigungen in Richtung Renate Künast.