Hab ich das richtig verstanden? Wenn Woelki eine Verfehlung nachgewiesen wird, tritt er zurück, hää?
Weiß er nicht mehr, ob er falsch gehandelt und die Vorschriften nicht beachtet hat
Hab ich das richtig verstanden? Wenn Woelki eine Verfehlung nachgewiesen wird, tritt er zurück, hää?
Weiß er nicht mehr, ob er falsch gehandelt und die Vorschriften nicht beachtet hat
Wieder so ein eventuel, weis ich nicht, Ehrenwort Amigo, hatten wir lange nicht mehr.
Kandidat für´s Beau-Rivage würde ich sagen, liegt der Weihnachtsmann in der Wanne.
Wer ist Woelki?
Doch nur einer von vielen Handlangern der Institution "Heilige Römische Kirche" der genau das tut , was er von seinen Vorgängern* und den Chefs in Rom gelernt hat und was diese von ihm erwarten können: Jedweden Dreck unter den klerikalen Teppich zu kehren, damit "die Kirche" sauber erscheint.
Das alte Hui-und-Pfui Prinzip.
Die Frage, die gestellt werden muss, ist nicht, ob der Herr Kardinal weiß, ob er falsch gehandelt und die Vorschriften nicht beachtet hat.
Die eigentliche, viel drängendere Frage ist doch, warum bis heute das -rechtstaatliche?- Prinzip gilt, Verbrechen nur innerhalb der Kirche zu melden und ggf zu ahnden, anstatt sie der staatlichen (weltlichen) Justiz überantworten zu müssen.
"Rom" entscheidet demnach, ob ein Verbrechen, z.B. sexualisierter Gewalt an Schutzbefohlenen, überhaupt zur Anklage führt. Und ob die "Strafe" wie so oft darin besteht, den Täter lediglich an eine andere Wirkungsstätte zu versetzen, wo er sich dann weiter um "das Seelenheil" seiner Schäfchen kümmern darf.
Mir wird grad schlecht.
* Kardinal Josef Frings nehme ich hierbei ausdrücklich aus!
Du hast natürlich vollkommen recht:
Warum darf die Kirche immer noch selbst entscheiden, wenn/ob es um Straftaten geht?
Da bleibt sie außerhalb des Rechtsstaats. Die Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland noch nicht gelungen.
Es geht mir allerdings völlig gegen den Strich, wenn jemand -egal wer- verkündet, er habe nur dann etwas falsch gemacht, wenn man es ihm beweisen könne
Ja.
Ist es nicht gerade das System der Institution, das ein derartiges Vorgehen erst ermöglicht?
Wenn die Schuld des Individuums leichter gewichtet wird, als der vermeintliche oder tatsächliche Schaden für die Kirche, dürfte auch der Spielraum des Handelns für den Einzelnen recht großzügig bemessen sein.
Nun soll der Papst entscheiden, ob der Kardinal sich schuldig gemacht hat. Eindeutigkeit sieht anders aus.
Ein weiteres schreckliches Beispiel:
ZitatAlles anzeigenBistum Speyer : Ständiger Missbrauch durch Priester und Nonnen
Ein heute 63 Jahre alter Mann wurde als Kind in die Obhut von Geistlichen im Bistum Speyer gegeben und jahrelang missbraucht.
- Von Julian Staib, Wiesbaden
- -Aktualisiert am 12.12.2020-11:16
Das Darmstädter Sozialgericht hat einem 63 Jahre altem Mann Recht gegeben, der als Kind in einem katholischen Heim in Speyer unfassbares Leid ertragen musste. Jahrelang war er misshandelt und sexuell missbraucht worden.
Es ist unfassbares Leid, das der heute 63 Jahre alte Mann als Kind durchstehen musste, nachdem er in die Obhut von Geistlichen im Bistum Speyer gegeben worden war. Detailliert kann man all das Grauen in einem Urteil des Darmstädter Sozialgerichts vom Mai dieses Jahres nachlesen, das erst jetzt öffentlich bekannt wurde. Das Gericht gab dem 1957 in Mainz geborenen Mann Recht, er hatte Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend gemacht aufgrund der erlittenen Misshandlungen und des sexuellen Missbrauchs.
Im Alter von fünf Jahren, im September 1963, war er in das katholische Kinderheim des Frauenordens der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) an der Engelsgasse in der Speyrer Innenstadt gekommen. Die Zeit dort sei eine des „ständigen Missbrauchs“ gewesen, heißt es in dem Urteil. Von einem Missbrauch an ihm in rund 1000 Fällen geht der Mann aus, zudem in 300 Fällen bei seiner nachfolgenden Ausbildung in einer Bäckerei. Als Zeitraum werden die Jahre 1963 bis 1975 genannt.
Die Nonnen hätten ihn „regelrecht hingeschleppt“
„Systematisch“ habe der Missbrauch in seiner Zeit als Ministrant nach seiner „Zwangstaufe“ begonnen. Er sei einem Priester zugeordnet gewesen, der auch sein Beichtvater gewesen sei, so sei der „Kreis immer geschlossen gehalten worden“. Dabei habe es sich um den Generalvikar und Offizial des Bistums Prälat Rudolf Motzenbäcker gehandelt. Diesen beschuldigt der Kläger des vielfachen Missbrauchs. Motzenbäcker habe sich alleine sowie mit anderen Personen an ihm bei „Sexpartys“ vergangen, habe ihn wiederholt in seine Wohnung mitgenommen. Er, der Kläger, habe bei dem vielfachen Missbrauch auf der Kniebank von Motzenbäcker knien müssen. Es sei immer ein Vorwand gesucht worden, damit er zu ihm kommen musste, zum Beispiel „Hilfe im Garten“. Einmal hätten ihn drei Priester gemeinsam missbraucht. Die Nonnen hätten ihn „regelrecht hingeschleppt“. An anderer Stelle wird der Vorwurf erhoben, die Nonnen hätten an dem Zuführen der Missbrauchsopfer an die Täter Geld verdient. Irgendwann habe er seinen Widerstand dagegen aufgegeben, heißt es in dem Urteil.
Bei den „Sexpartys“ habe er ein Mädchen kennengelernt. Mit zwölf Jahren sei dieses schwanger geworden. Er habe versucht, ihr zu helfen, sei mit ihr zusammen bei der Polizei und anderen Behörden gewesen. Überall habe man sie als Lügner dargestellt. Eines Tages sei das Mädchen verschwunden. Er habe sie aufgehängt im Speicher gefunden. Er glaube jedoch nicht an Suizid. Es habe keine Aufstiegshilfe gegeben. Er vermute, dass das Mädchen zu viel gewusst habe. Vielleicht habe sie den Namen des Manns gekannt, von dem sie schwanger geworden sei. Er sei daran „innerlich zerbrochen“, heißt es in dem Urteil. Danach sei er aggressiv geworden und habe versucht, sich körperlich zu wehren, dies habe aber weitere Schläge durch die Nonnen hervorgerufen.
Auch Politiker seien unter den Missbrauchstätern gewesen
Der Mann hat eine Internetseite eingerichtet, die den Namen des Frauenordens trägt. Auf dieser erhebt er weitere schwere Vorwürfe und gibt die Geschichte seines offenbar schon lange andauernden Streits um rechtliche und finanzielle Wiedergutmachung wieder. Dem Gerichtsurteil zufolge wurden Strafanzeigen wegen Verjährung eingestellt. Auf der Internetseite heißt es, die Schwestern hätten Kinder nicht nur dem Missbrauch zugeführt, sondern auch geschlagen, hungern lassen und Zwangsabtreibungen vorgenommen. Auf der Seite werden angebliche Berichte von Betroffenen möglichen sexuellen Missbrauchs auch aus anderen Einrichtungen der Niederbronner Schwestern aufgeführt, etwa aus Oberammergau und Nürnberg. Weiterhin heißt es auf der Seite, auch Politiker seien unter den Missbrauchstätern gewesen. Der vielfache Missbrauch sei mit dem Wissen von „Polizei, Justiz, Jugendamt und Bischof“ geschehen. In dem Urteil des Darmstädter Sozialgerichts, das der F.A.Z. vorliegt, ist von „authentischen Angaben“ des Klägers und „selbst Erlebtem“ die Rede. Der Mann leide als Folge des erlittenen Unrechts an einer Posttraumatischen Belastungsstörung sowie psychischen Störungen, heißt es weiter. Ans Licht kam der Fall durch die Klage des Manns nach dem Opferentschädigungsgesetz. Vom Bistum Speyer bekam er eine Summe von 15.000 Euro.
Der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Speyer ließ dem Gericht zufolge wissen, dass es Verfahren zu vier Betroffenen des im Jahr 2000 geschlossenen Kinderheims gebe. Akten hätten nicht mehr gefunden werden können. Die Betreuung des Klägers in der Einrichtung wurde aber bestätigt. Von dem Missbrauchsbeauftragten der Niederbronner Schwestern hieß es demnach, es gebe keine Unterlagen zu dem Aufenthalt der Kinder in der Einrichtung mehr. Befragungen der Schwestern des Ordens hätten die Vorwürfe des Klägers nicht bestätigt. „Im Übrigen sei der Kontakt zu dem Kläger beendet worden.“
„Zahlungen in Anerkennungen des Leids“ geleistet
Das Bistum Speyer hat mit dem Betroffenen mehrere Gespräche geführt. „Wir glauben ihm, dass er als Kind und Jugendlicher in der Obhut des (...) Kinderheims (...) schweren Missbrauch erlitten hat“, sagte Bischof Karl-Heinz Wiesemann in einem kürzlich veröffentlichten Interview in der Bistumszeitung „Der Pilger“. Daher habe man „Zahlungen in Anerkennungen des Leids“ geleistet und Therapiekosten übernommen. Wiesemann gab weiterhin an, zwei weitere Betroffene hätten unabhängig voneinander Missbrauchsvorwürfe gegen Motzenbäcker erhoben. Dieser war von dem Kläger zuvor in dem Urteil vom Mai als Haupttäter angegeben worden. Das Bistum habe „alle Informationen der Staatsanwaltschaft mitgeteilt“, sagte Wiesemann weiter. Allerdings ist Motzenbäcker 1998 verstorben; die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Verstorbene.
Es könne sein, dass es „weitere Betroffene“ gebe, die sich bisher nicht getraut hätten, sich zu melden, sagte Wiesemann weiter. Er bat alle, die einen sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter der Kirche erfahren haben, mit den beiden unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums Kontakt aufzunehmen. Er sei selbst in den vergangenen Jahren einen „schmerzlichen Weg des Lernens“ gegangen. In den Gesprächen, die er mit Betroffenen von Missbrauch geführt habe, sei ihm „die Dimension des erlittenen Leids und Unrechts immer tiefer aufgegangen“. Nur wenn sich die Kirche „den dunklen Seiten der Vergangenheit“ ehrlich stelle, sei sie Kirche im Sinne Jesu.
Quelle: F.A.Z.
Es ist das System.
Wenn ich das richtig sehe, ist bekloppterweise ein Konkordat aus dem Jahre 1933 immer noch gültig, mit dem die Nazis ihre Herrschaft sichern wollten, ein Staatskirchenvertrag.
Auf dieser Grundlage zieht der Staat Kirchensteuer ein und bezahlt de facto für kirchliche Einrichtungen, gibt es immer noch katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen ... und nur die Kirche bestimmt über die Lehrer. Die brauchen eine Missio.
Ich vermute, dass man es so belassen hat, weil die Kirche viel Geld besitzt und ein wichtiger Arbeitgeber ist
Es gibt dazu einen älteren Beitrag von mir, aber ich finde ihn grad nicht
Es geht mir allerdings völlig gegen den Strich, wenn jemand -egal wer- verkündet, er habe nur dann etwas falsch gemacht, wenn man es ihm beweisen könne
Es geht nicht nur Dir gegen den Strich, sondern Millionen Menschen denken eventuell so wie Du ?
Dennoch: Wenn wir den Rechtsstaat fordern und auch als schuetzenswert finden, dann doch bitte auch Menschen, die beschuldigt werden, etwas gesetzwidriges getan zu haben, ohne es beweisen zu haben. Sonst koennte ich jeden Mitbuerger, der mir unlieb ist, ins Gefaengnis verbringen lassen, ohne es beweisen zu koennen. Das geht ueberhaupt nicht. Es ist eine Gratwanderung, bei der man Kollateralschaeden in Kauf nehmen muss. Eine andere Moeglichkeit sehe ich im Augenblick nicht
Na ja, es gilt die Unschuldsvermutung, das ist auch gut, solange man versucht ist andere zu "verurteilen".
Aber in der Regel weiß man selbst doch, ob man einen Fehler gemacht, oder sich am Rande der Legalität bewegt hat ... so wie möglicherweise Woelki, der das strafrechtlich relevante Verhalten eines Priesters nicht nach Rom gemeldet hat.
Woelki hofft möglicherweise, dass der Papst ihm Absolution erteilt.
Tatsächlich geht es aber nicht um Kircheninterna, sondern um strafrechtliches Verhalten, auf das der Staat keinen Zugriff hat.
Das dürfte es nicht geben
Tatsächlich geht es aber nicht um Kircheninterna, sondern um strafrechtliches Verhalten, auf das der Staat keinen Zugriff hat.
Das dürfte es nicht geben
100%ige Uebereinstimmung !!
*lach*
Wie schön, dass wir uns alle einig sind.
Aber in der Regel weiß man selbst doch, ob man einen Fehler gemacht, oder sich am Rande der Legalität bewegt hat ... so wie möglicherweise Woelki, der das strafrechtlich relevante Verhalten eines Priesters nicht nach Rom gemeldet hat.
Hat er nicht, stimmt.
Dazu erläutert er, der Betrffende sei damals schon sterbenskrank und deshalb nicht mehr zu Rechenschaft zu ziehen gewesen.
Nun ist der Mann tot, und nicht einmal weltliche Gerichte würden jetzt noch gegen ihn ermitteln.
Rechtssicherheit für Woelki stelle ich mir anders vor.
Aber, wie ich schon schrieb, das ist weniger ein an die Person Woelki gebundenes, sondern ein Kirchensystem immanentes Problem.
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