Die Luege von der Demokratie !

  • Ooch, die Idee des Sozialismus ist also "wirr" und die Bemühungen um ein funktionierendes sozialistisches Staatsgebilde sind folglich utopisch und aussichtslos?


    Warum bemühen sich dann seit Jahrzehnten alle kapitalistisch, pardon, industriell angelegten 'Demokratien' mittels Boykott, Propaganda und zur ...öhm... 'Not' auch mit Waffengewalt
    weltweit um die Bekämpfung dieser "wirren" Versuche?
    :D

  • Ooch, die Idee des Sozialismus ist also "wirr" und die Bemühungen um ein funktionierendes sozialistisches Staatsgebilde sind folglich utopisch und aussichtslos?

    Ja.


    Warum bemühen sich dann seit Jahrzehnten alle kapitalistisch, pardon, industriell angelegten 'Demokratien' mittels Boykott, Propaganda und zur ...öhm... 'Not' auch mit Waffengewalt
    weltweit um die Bekämpfung dieser "wirren" Versuche? :D

    Das hat der kalte Krieg doch gezeigt.
    Sozialismus geht meistens Hand in Hand mit Unterdrückung und fehlenden Menschenrechten.
    Und natürlich: Geschäfte bleiben Geschäfte.


  • Auch wenn ich zu den Menschen, einem Volk, gehoere, heisst das nicht, dass ich nicht "besser" sein kann als die Masse. Oder gar schlechter als der Durchschnitt. Siehe Verbrecher, die sich durch ihre Taten ausgrenzen. Ich identifiziere mich z.b. nicht mit ihnen und schon gar nicht teile ich die Philosophie von Terroristen und vielen anderen Extremen.


    An der Stelle würde mich mal interessieren ob eigentlich auch Schwerverbrecher und Gefängnisinsassen ein Wahlrecht haben?


    Ich weiß das im Bezug auf Deutschland garnicht.




    Im übrigen halte ich Ägypten für ein schlechtes Beispiel, weil diese Menschen an Demokratie noch garnicht gewohnt sind. Viele die Mursi gewählt haben, mussten hinterher einsehen, daß sie grob fahrlässig gehandelt haben. (man denke nur mal an die Weimarer Republik und vergleiche deren Ende mit der BRD). Allerdings hat sich das ägyptische Volk zunächst nur mit Demonstrationen gewehrt, und das ist nunmal auch ein demokratisches Mittel.


    Selbst wenn es jetzt zum Bürgerkrieg kommt, hat das trotzdem immer noch etwas demokratisches.

  • An der Stelle würde mich mal interessieren ob eigentlich auch Schwerverbrecher und Gefängnisinsassen ein Wahlrecht haben?


    Ich weiß das im Bezug auf Deutschland garnicht.


    Ausschluss vom Wahlrecht


    Das Wahlrecht kann durch richterlichen Beschluss aberkannt werden.
    Dies ist in der Regel nur bei bei sehr schweren Verbrechen der Fall.
    Personen für die Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten
    eingerichtet ist, dürfen nicht wählen. Das heißt, eine Totalbetreuung
    hat den Verlust des Wahlrechts zur Folge, nicht aber eine Teilbetreuung
    (Betreuung, die auf einzelne Aufgabengebiete beschränkt ist).


    Der Entzug des Wahlrechts stellt in jedem Fall einen Ausnahmefall dar.


    Zum Wahlrecht Behinderter


    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nur, dessen Betreuung alle Angelegenheiten umfasst. Das heißt, auch sogenannte geistig Behinderte haben in der Regel das Recht zu wählen, da eine Betreuung selten alle Lebensbereiche erfasst.


    Zur Aberkennung des Wahlrechts durch Richterspruch


    Wer wegen eines Verbrechens (einer rechtswidrigen Tat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist) verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht
    für fünf Jahre (§ 45 Abs. 1 StGB). Bei einem Vergehen (eine mit
    Geldstrafe oder einem Mindestmaß von weniger als einem Jahr
    Freiheitsstrafe bedrohte Straftat) führt auch eine Verurteilung zu einer
    Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nicht automatisch zum Entzug
    des passiven Wahlrechts.


    Darüber hinaus kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das aktive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:


    • Vorbereitung eines Angriffskrieges
    • Aufstacheln zum Angriffskrieg
    • Hochverrat gegen den Bund
    • Hochverrat gegen ein Land
    • Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
    • Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
    • Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
    • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
    • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    • Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
    • Verfassungsfeindliche Sabotage
    • Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
    • Verunglimpfung des Bundespräsidenten
    • Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
    • Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
    • Landesverrat
    • Offenbaren von Staatsgeheimnissen
    • Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
    • Preisgabe von Staatsgeheimnissen
    • Verrat illegaler Geheimnisse
    • Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
    • Landesverräterische Agententätigkeit
    • Geheimdienstliche Agententätigkeit
    • Friedensgefährdende Beziehungen
    • Landesverräterische Fälschung
    • Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
    • Wahlbehinderung
    • Wahlfälschung
    • Wählernötigung
    • Wählerbestechung
    • Abgeordnetenbestechung
    • Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
    • Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst


    Das aktive Wahlrecht darf also nur bei bestimmten (nicht allen) politischen Straftaten aberkannt werden, keinesfalls jedoch bei Verbrechen wie etwa Mord, Totschlag und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern.
    (Dies ergibt sich aus den §§ 45, 92a, 101, 102, 108c, 108e, 109i StGB.)


    Wer sein aktives oder passives Wahlrecht durch Richterspruch
    verliert, darf auch nicht Mitglied einer Partei sein. D. h. er darf
    keiner Partei beitreten, und eine bereits bestehende
    Parteimitgliedschaft erlischt automatisch (§ 10 Absatz 1 Satz 4
    Parteiengesetz).

  • Ausschluss vom Wahlrecht


    Das Wahlrecht kann durch richterlichen Beschluss aberkannt werden. Dies ist in der Regel nur bei bei sehr schweren Verbrechen der Fall.

    Das aktive Wahlrecht darf also nur bei bestimmten (nicht allen) politischen Straftaten aberkannt werden, keinesfalls jedoch bei Verbrechen wie etwa Mord, Totschlag und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern.

    Da komme ich jetzt aber schwer ins Grübeln. ?( :S ;(

  • Alle Kinderschänder sind Vegetarier :D


    Danke für die Infos, tex.


    Ich finde das so in Ordnung. Auch ein Schwerverbrecher sollte Wahlrecht haben. Mal angenommen der Staat stufe einen großen Teil der Bevölkerung als Schwerverbrecher ein, so wie das schonmal gerne in Regimen passiert. Das würde man leicht missbrauchen können. Ich finde allerdings bei geistig Zurückentwickelten müsste ein Entzug des Wahlrechts schneller greifen. Viele senile Rentner und Demenzkranke wissen sowieso nicht mehr was sie dort tuen. Meine Großtante, von der ich schonmal erzählt habe, durfte noch wählen obwohl sie nicht einmal mehr wusste welches Jahrzehnt wir haben. Sie stellte mir merkwürdige Fragen, wie ob Ludwig Erhard als Kanzler kandidieren würde. Nach meiner Ansicht hätte sie auch nicht mehr wählen gehen dürfen. Allerdings glaube ich nicht, daß so etwas jemals geändert wird, da in Deutschland sowieso nur Rentnerparteien das Sagen haben und die Rentner mit ihrer Kinderlosigkeit dafür sorgen, daß sich an diesen Umständen niemals etwas ändert.


    Die Piraten hatten zum Ausgleich mal vorgeschlagen auch 7-jährige Kinder zum Wählen zuzulassen, aber das stieß natürlich auf die gleiche Ablehnung :)

  • die Rentner mit ihrer Kinderlosigkeit dafür sorgen, daß sich an diesen Umständen niemals etwas ändert.

    Gehirn geschmolzen, oder wie??


    Mit dem demographischen Wandel hast du ja recht ... alles eine Folge des blöden Fortschritts. In agraren Gesellschaften wär das nicht passiert :D


    Wer heute Rentner ist, hat in der Regel Kinder und Kindeskinder, oder täusche ich mich da?


    Ich stell jetzt nicht die Frage, wie das aussieht, wenn du mal Rentner bist ;)

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