Werden demnächst Kettensägen, Ausbeinmesser & Co. nur noch gegen Waffenschein abgegeben?
Schade, ich hatte auf eine sachliche Debatte gehofft.Für Satire habe ich bei dem Thema derzeit nicht sonderlich gute Antennen, sorry.
ich bleibe dabei, dass eine Schreckschusswaffe sachgerecht gehandhabt keinen Schaden anrichtet. Wer allerdings so ein Ding aus kürzester Distanz oder "aufgesetzt" abfeuert, hat die Absicht zu verletzen.
Ich hatte angemerkt, dass irgendwo ein Karton evtl. nicht der geeignete Aufbewahrungsort sei, und von "sachgerechter" Handhabung war bisher keine Rede.
Du schriebst etwas von "nicht wirklich viel Unheil", diese relative Ungefährlichkeit hatte ich bestritten.
weil man erkannt hat, dass die Partikel, die die Gasentladung nach vorn herausschleudert, und der Gasdruck selbst dem Schädigungspotential einer Schusswaffe gleichzusetzen sind.
Im Nahbereich (1-2 Meter) erwischt es, bei Schüssen ins Gesicht, die Augen. Dies passiert durch unverbrannte Partikel des Treibsatzes, die dann im Auge abbrennen.
Wie nah ist denn "sachgerecht", wenn ich eine Schreckschusswaffe handhabe?
Ob, wie Tex anmerkt, 1 bis 2 Meter als kürzeste Distanz zu werten sind, bleibt dahingestellt.
Die folgenschweren Augenverletzungen habe ich sehen und 'bearbeiten' dürfen. Kein Vergnügen.
Neu ist nicht die Einstufung als Waffe, das war die Schreckschusspistole schon immer, sondern die strafrechtliche Gleichsetzung mit einer Schusswaffe.
Ja, nichts anderes berichtet die Hamburger Illustrierte 2003, die ich zitiert hatte:
Der BGH stuft neuerdings eine geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein,
Zitat aus dem BGH-Beschluss GSSt 2/02:...
Hätte ich wirklich betonen müssen, dass es in dieser Debatte um Missbrauch von Waffen geht?