Hat Jemand Günther Jauch gesehen? Fand die Vorstellung von Kachelmann fürchterlich

  • Bei dem Thema "Vergewaltigung" bin immer sehr vorsichtig. Wieso wird das nur auf das Sexuelle beschränkt?
    Die Frau, die ihren Ex-Mann der Vergewaltigung beschuldigt, nur um mehr Unterhalt zu bekommen, vergewaltigt ebenso.

    Brutale Gewalt, verbunden mit körperlicher Penetration gegen den Willen der betreffenden Person ist etwas anderes als eine gemeine Falschaussage.


    Beides mit demselben Begriff zu belegen käme einer Begriffsentleerung, bestenfalls einer Verharmlosung, gleich.


    Vergewaltigung
    ist nach „Duden Recht“ die Nötigung zum Geschlechtsverkehr oder zu ähnlichen sexuellen Handlungen, die das Opferbesonders erniedrigen, wobei diese mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist, erfolgen kann.[1]
    Vergewaltigungen bedeuten eine massive Verletzung der Selbstbestimmungdes Opfers und haben gravierende psychische Folgen.
    Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich.
    In Deutschland verletzt eineVergewaltigung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung; eine Mitschuld des Opfers wird juristisch verneint.

  • M.E. geht DAS nie mit körperlicher Gewalt; sondern nur mit Androhung.


    Frage an Radio Eriwan: Ist es möglich, eine Frau im Laufen zu vergewaltigen?
    Antwort: Im Prinzip schon. Aber man beachte, dass eine Frau mit hochgehobenen Röcken schneller läuft als ein Mann mit runtergelassenen Hosen.

  • Zitat: " Brutale Gewalt? Ist die Androhung schon brutale Gewalt?"


    Ich finde schon, dass die Androhung eines Rechtsbruches schon Gewalt ist. Hält z.B. ein Straftäter einer Bankangestellten eine Schreckschusspistole an den Kopf, um damit die Herausgabe von Bargeld zu erzwingen, ist es nachher für das Strafmaß unerheblich, ob es sich um eine echte Schusswaffe gehandelt hat oder nicht, denn die Todesangst der Bankangestellten (die von einer echten Waffe ausgeht) ändert sich dadurch nicht.
    In anderen europäischen Ländern ist deshalb auch eine Drohung unter Strafe gestellt. In Österreich z.B. gehst du selbst als Ersttäter einsitzen, wenn du im Streit unter Zeugen sagst, dass du deinen Kontrahenten bei nächster Gelegenheit über den Haufen fährst.
    Der Straftatbestand heißt "Gefährliche Drohung".

  • In der Talkshow von Günther Jauch verteidigte sich Moderator Jörg Kachelmann und stellte sich als Opfer dar. Nun droht ihm neuer Ärger. Weil er seine Ex-Geliebte der Lüge bezichtigte, will diese weitere einstweilige Verfügungen erwirken. Auch die Polizei erwägt, juristisch gegen Kachelmanns Vorwürfe vorzugehen. (kaSTA-online)

  • Ich finde schon, dass die Androhung eines Rechtsbruches schon Gewalt ist.

    Keine Frage, niemand wird dir widersprechen.
    Das war aber nicht das Thema.


    Es ging darum, dass berlin eine tatsächlich begangene Vergewaltigung und die Falschbeschuldigung einer solchen mit demselben Begriff belegte.
    Der Begriff "Vergewaltigung" wird von ihm "allgemeiner" gesehen und losgekoppelt von der gewaltsamen
    sexuellen Penetration und deren Folgen.
    Dagegen hatte ich argumentiert.


    PS
    Zum Radio Eriwan "Witz" passt ggf. noch ein Scherzlein mit dem Begriff der "Vergewohltätigung"....?


  • Kachelmanns Auftritt war mal wieder wie gewohnt arrogant mit haarsträubenden Verdächtigungen bezüglich des Gerichtes.
    Trotzdem glaube ich, dass die Vergewaltigung nicht stattgefunden hat. Da sprechen einfach zu viele Indizien dagegen.

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