Auch, wenn es ein Kollege war: Wir sind verpflichtet, an den Endhaltestellen eine Wagendurchsicht zu machen. Wenn ich da einen "Schläfer" in der Bahn habe, versuche ich, den zu wecken. Wenn das nicht klappt, sollte ich mir Gedanken machen, woran es liegen könnte. Dafür brauche ich keine medizinische Ausbildung. Jeder mit etwas gesundem Menschenverstand kann zwischen einem total besoffenen Menschen und einem, der aus anderen Gründen weggetreten ist, unterscheiden. Und wenn ich nur den leisesten Verdacht habe, da könne jemand ernsthafte Probleme haben, informiere ich die Leitstelle. Zumindest rechtlich bin ich dann aus dem Schneider.
Wer eine solche Person über Stunden durch Köln kutschiert, muss sich den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gefallen lassen.