Das Interesse der Türkei an dem Prozess scheint mir nicht all zu groß zu sein, sonst hätte man sich rechtzeitig angemeldet. Andere Interessierte haben sich rechtzeitig angemeldet!
Wirklich?
Bemühen wir doch mal einige Quellen , uns umfassender zu informieren.
Die Bekanntgabe des Termins und die Vergabepraxis der für Medienvertreter reservierten 50 Plätze sind nämlich nicht ganz unproblematisch:
Drei Stunden Zeit für eine Antwort
Deutsche und internationale Medien hatten bei der Akkreditierung zum Münchner NSU-Prozess nur knapp drei Stunden Zeit, einen der begehrten garantierten Presseplätze zu ergattern.
Das 50. Gesuch sei am 5. März um11.42 Uhr eingegangen, teilte die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel, auf Anfrage der Nachrichtenagantur dpa mit.
Das Gericht hatte um 8.56 Uhr eine E-Mail mit den Akkreditierungsbedingungen versandt.
Berücksichtigt wurden die Anfragen nach ihrem Eingang.
Medien wie die Nachrichtenagentur Anadolu, türkische Zeitungen oder NTV Türkei könnten nur nachrücken, wenn ein akkreditierter Vertreter nicht pünktich zum Beginn der jeweiligen Verhandlung erscheint.
Quelle: Bayerischer Rundfunk
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Sieht man die sich auf der Homepage des OLG München veröffentlichte Liste an, so mutet diese schon erstaunlich an. Es finden sich mehrere Vertreter von ARD-Anstalten, niederländische Zeitschriften, freie Journalisten und etwa Radio Arabella, nicht aber Vertreter türkischer Medien oder auch namhafter Agenturen, wie etwa der AP.
Das gewählte Akkreditierungsverfahren ist rechtlich sehr bedenklich.
Denn es kann bei der Frage nach dem – vom BVerfG immer wieder betonten grundgesetzlich garantierten Zugang zum Gerichtssaal, um von dort aus zu berichten – nicht darauf ankommen, wie schnell man sich beim Gericht meldet – und etwa ob das Faxgerät besetzt ist oder aber die eine E-Mail schneller beim OLG eingeht, als eine andere. Das Verfahren ermöglicht keinerlei zulässige Auswahlentscheidung des Gerichts. Es ist von so vielen Zufällen bestimmt, dass damit niemandem gedient ist.
Ein Antrag beim BVerfG auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem Ziel, sich einen Platz im Saal zu erzwingen, hätte gute Chancen.
Quelle: Legal Tribune online
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Strafrechtsprofessor Volk kritisierte das "Wer-zuerst-kommt-Prinzip" bei der Zuteilung als ungerecht.
Es sei unrealistisch zu glauben, dass ausländische Medien die gleichen Chancen hatten wie lokale Reporter mit vermutlich deutlich besseren Kontakten zum Gericht, sagte er dem SPIEGEL.
Das Gericht hätte bei dem international beachteten Verfahren Regelungen für einen Ausnahmefall finden können, sagte auch Hassemer*. (* Ex-Verfassungsrichter)
Der Presserechtler Gernot Lehr schlug vor, für deutsche, türkische und sonstige ausländische Medien getrennte Körbe zu bilden und aus jedem Korb eine bestimmte Zahl auszuwählen.
Quelle: SPON
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Ich hoffe, Kuddel, ich habe für dich genug 'andere Medien' zitiert.