Inzestverbot aufheben?

  • Inzestverbot aufheben?


    Wo wir gerade Mal dabei sind uns über religiöse Praktiken und fremder Religionen aufzuregen, sollten wir einmal ins eigene Ländle schauen, was hier alles gefordert wird als „Recht auf freier Entfaltung der Persönlichkeit“?


    Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits eine Klage auf Aufhebung des Inzestverbotes abgewiesen hatte, bekräftigen die Piratenpartei und auch die Grüne Jugend ihre Forderung nach Streichung des Inzestparagraphen 173 StGB.


    Mit diesem Paragrafen werde mit der “strafrechtlichen Verfolgung des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zweier erwachsener Menschen” grundlegend in das “Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit” eingegriffen.


    Somit sind solche Eingriffe abzulehnen! Die in der Diskussion um den Paragraphen immer wieder auftauchende Behauptung, es gäbe eine Übereinkunft aller Gesellschaften für ein Verbot, entbehre jeder Grundlage, sagen die Protagonisten der Idee!


    In vielen Ländern stehe der in Paragraph 173 beschriebene Tatbestand nicht unter Strafe.


    Wenn man genau hinschaut, so ist u. a. auch in der Türkei, China, der Elfenbeinküste und Russland ist einvernehmlicher Beischlaf zwischen Verwandten juristisch nicht relevant. Begründet wird dies in der Regel damit, dass es kein Opfer gebe! Was ist mit den daraus eventuell enstandenen Kindern?


    In Frankreich wurde Inzest im Zuge der Aufklärung 1810 mit dem Strafgesetzbuch Napoleons für straflos erklärt. Andere europäische Staaten wie die Niederlande, Portugal und Spanien folgten.


    Haben unsere jungen Grünen und die Piraten Partei nicht Recht, wir Deutsche, unsere Rechtsprechung muss angepasst werden!
    „Beschneidung“ für alle die es mögen, sei es aus welchen Gründen auch (Religion, waschfaulen Unreinen, Sexakrobaten, usw.) dazu Recht auf Ausübung einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zweier erwachsener Menschen, beides natürlich straffrei!

    Grüne fordern Aufhebung des Inzest-Verbotes
    http://www.jungefreiheit.de/Si…m.154+M5769706a2a1.0.html


    Piratenpartei fordert Aufhebung des Inzestverbots
    http://deutschlandecho.org/ind…hebung-des-inzestverbots/


    Schöne neue Welt, wenn es aber keine Opfer gibt?


    Wer weiss das schon, gerade Kinder merken erst viele Jahre später, dass sie Opfer wurden obwohl Mama und Papa das normal fanden!


    GLP

  • @ "Heinz K.",


    ich finde es schon recht verwunderlich, wenn du mir fahrlässig was unterstellst, was du nicht beweisen kannst, weil es auch nicht zutrifft, weil angeblich Text nur überflogen, dann später mit einem Sorry kommst, wenn du hier im Bezug zu meinem Thema in Andeutung genau das tust, was du mir unterstellt hast, wenn du an "Tex" folgendes schreibst:


    "Du solltest sie lieber unterstützen, tex. Bestimmt werden sie dann auch irgendwann die Sodomie legalisieren wollen!"


    Ich halte das mal wieder für eine ziemliche Provokation von dir gegen den Hundefreund "Tex", indem du mit: " (...) irgendwann die Sodomie legalisieren (...) wohl andeuten willst, als wenn wohl "Tex" und sein Hund für solche Schweinerei in Frage kämen?


    Ich frage mich weiter, wo läßt sich nun Admina "escape" blicken, die mir vorwarf, den Begriff "Typen" nicht in Ordnung zu finden in Beziehung auf Menschen in einer Beschreibung. Von Sodomie war eigentlich auch nicht die Rede und ist total am Thema vorbei, was desöfteren beim Heinz K. vorkommt!


    Wird bei Stadtmaennchen auch mit zweierlei Mass gemessen? :rolleyes:


    GLP

  • Mal wieder zurück zum Thema:


    Inzest (auch Blutschande, von lat.: incestus „unkeusch“) ist ein Begriff kultureller, moralischer und juristischer Art, der Geschlechtsverkehr zwischen eng verwandten Personen beschreibt.
    Der Begriff ist abzugrenzen von dem der Inzucht, welcher eher auf die genetische Komponente abzielt und in der Tier- und Pflanzenzucht als ein gebräuchliches Verfahren zur Stabilisierung bestimmter Merkmale angewendet wird. Die früher verbreiteten Eheschließungen unter nahen Verwandten im europäischen Hochadel, in abgelegenen, ländlichen Gegenden oder in Auslandsgemeinden werden insbesondere als soziale Inzucht bezeichnet, deren Folge der sogenannte Ahnenverlust ist.
    (Quelle: Wikipedia)



    Das Inzest-Tabu ist überflüssig
    Was spricht für ein Inzestverbot?


    Fremdgehen, schwul oder lesbisch sein, Sex zu dritt oder allein: All das ist inzwischen Privatsache und legal, glücklicherweise. Abgesehen von schweren Verbrechen wie beispielsweise Kindesmissbrauch oder Frauenhandel gibt es nur noch dieses eine sexuelle Tabu. Der Geschlechtsverkehr unter direkten Verwandten wird in Deutschland sogar bestraft. In Europa verbieten einige Länder Inzest, andere jedoch nicht.

    Die Begründung, die uns als erstes einfällt, sind die behinderten Kinder, die aus einer solchen Beziehung eventuell hervorgehen könnten. Auch zwei der Kinder des Klägerpaares sind behindert. Aber diese Begründung trägt nicht. Denn Menschen mit Behinderungen können sich ebenfalls entscheiden, Kinder zu bekommen, selbst wenn zu erwarten steht, dass sie ihre Krankheit weiter vererben. Wir wären zu Recht empört, wenn sie dafür eingesperrt würden. Gleiches gilt für Mütter, die während der Schwangerschaft rauchen und trinken. Wir versuchen, sie davon zu überzeugen, es zu lassen – aber niemand steckt sie deshalb ins
    Gefängnis.


    Als weiteren Grund könnte man nennen, dass die Aufhebung des Verbots den Missbrauch an Kindern legitimieren würde. Doch auch das lässt sich nicht halten. Schließlich steht Missbrauch auch ohne Inzestverbot unter Strafe, ganz gleich, ob der Bruder, der Lehrer oder der Nachbar der Täter ist.


    Ein weiteres Argument heißt: Das Gesetz gegen Inzest soll die Familie schützen. So sollen Verwirrungen vermieden werden, wer denn jetzt Vater, Großvater, Bruder oder Liebespartner ist. Ein recht fragwürdiger Gedanke. Denn erstens verbietet die Regel gar nicht die romantische Liebe oder wildes Knutschen unter Geschwistern und anderen nahen Verwandten, sondern nur den Beischlaf.
    Quelle:
    © ZEIT ONLINE
    Parvin Sadigh ist Redakteurin im Ressort Gesellschaft bei ZEIT ONLINE. Ihre Profilseite finden Sie hier.



    Gegenwärtige Rechtslage
    In einigen Staaten ist Inzest strafbar. So ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur der Vaginalverkehr strafbar, in Liechtenstein dagegen auch Oral- und Analverkehr sowie gleichgeschlechtlicher Verkehr. In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal français von 1810 abgeschafft[22], aber 2010 wieder als Straftatbestand eingeführt [23].
    Verschiedene Länder, die das französische Rechtssystem als Vorbild genommen haben, stellen Inzest aber weiterhin nicht unter Strafe, dazu gehören Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Portugal, die Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einige andere lateinamerikanische Staaten.
    (Quelle: Wikipedia)

  • @ "agrippi",


    schön recherchiert und was ist die Konsequenz daraus für Sie ?


    Wie sieht Ihre eigene Meinung dazu aus, was Grüne und Piraten vorschlagen?


    Mein Thema: "Inzestverbot aufheben?" ist sichtbar mit einem (?) versehen worden.


    GLP

  • Nun, es ist dir -bei deinem Hang zur (vor)schnellen Antwort- offenbar entgangen,
    dass ich einige deiner 'Informationen' durch meine Recherche korrigiert und ergänzt habe.


    Bei der Sichtung der Pressestimmen fiel
    meine Wahl zudem auf den Zeit-online Artikel,
    weil er die gängigen Postulate gegen das Inzestverbot benennt, dazu Stellung bezieht und sie zu entkräften bemüht ist.


    Das könnte dir doch helfen, das Fragezeichen durch ein anderes zu ersetzen....

    P.S.
    Der Service ist kostenlos, war mir eine Freude
    . ^^

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