Ich bin Schöffe am Landgericht. In diesem Jahr bin ich einer Kleinen Strafkammer zugelost worden, die überwiegend Berufungen verhandelt. Letzten Freitag musste ich wieder ein Urteil fällen. Es ging zu Gunsten des Beklagten aus.
Heute Morgen habe ich mir über einen Link im Kölner Stadtanzeiger das Grundsatzprogramm der AfD auf den Rechner geladen, um mal ganz in Ruhe zu lesen, was diese Partei umtreibt. Dabei bin ich über folgenden Passus gestolpert:
Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügige Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.
Lese ich das richtig? Man möchte Berufungen abschaffen? Oda bin ich begriffsstutzig?