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Der Galgen, von einem wackeren deutschen Meinungsträger selbst gebastelt und für "Siegmar"(sic!) und "Mutti" reserviert, während einer PEGIDA-Demonstration stolz präsentiert und mit Jubel beklatscht, fällt, je nach Standpunkt, unter >> Form der Meinungsäußerung, >> Satire, oder >> Hetzerei.
Ansichtssache?
Im Falle eins und zwei wäre das Ding als harmlos einzustufen: Meinung steht jedem frei, Satire gilt als demokratisch legitimiertes Mittel Ironie-gestützter Kritik.
Im dritten Fall jedoch bekäme der Galgen strafrechtliche Relevanz, sofern man das Machwerk und seine Widmung als Aufruf zu einer Straftat betrachtet.
Es fragt sich halt, wie weit deutscher Polithumor gehen kann, wenn im Internet bereits unverhohlen zu Brandstiftung und Schlimmerem aufgerufen wird ... Politiker- und Helferadressen mit der Aufforderung, sich vor Ort zu 'treffen' veröffentlicht werden ... Flüchtlingsheime brennen - selbst dann, wenn sie bereits bewohnt sind ... und eine Kommunalpolitikerin mit dem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt wird, weil sie in ihrer Stadt für die Flüchtlingsbelange zuständig ist.
Wie weit geht im Fall des oben erwähnten Galgenträgers das verbriefte Recht auf Meinungsäußerung, wo verläuft die Grenze zur unzulässigen Hetze?