Warum sollte sie nicht dessen echten Namen bei facebook veroeffentlichen.
Weil der Aktivist ein Recht am eigenen Bild hat und keine 'Person des öffentlichen Lebens' ist, anders als beispielsweise eine Politikerin oder ein 'Promi'.
ZitatZum einen dürfte dies das Namensrecht sowie das Recht am eigenen Bild des Aktivisten (§ 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz) verletzen. Nach Auskunft Korengs habe sich der Aktivist durch den Tortenwurf zwar in die Öffentlichkeit begegeben, was ihn zum Ziel der Berichterstattung macht. Eine identifizierende Berichterstattung sei jedoch unzulässig, wenn ihr eine Prangerwirkung zukommt. Dies dürfte hier der Fall sein. Damit von Storch auch das Bild und P.s Namen von ihrer Facebook-Seite löscht, hat der Aktivist nach eigenen Angaben inzwischen eine Unterlassungserklärung gefordert. Mit guten Aussichten auf Erfolg, so Koreng.
Zum anderen lassen sich mit dem Namen weitere Details herausfinden: Gestern Abend schreibt ein Unbekannter P.s Adresse sowie Telefonnummer unter das Bild. Inzwischen sind diese Kommentare nicht mehr zu sehen. Unklar ist, ob sie von Storch oder von Zuckerberg gelöscht wurden. Was bleibt, sind Foto und Name des Aktivisten auf von Storchs Facebook-Seite – und die vielen Gewalt- und Morddrohungen, die P. nun erreichen. Am Telefon werde von Hinrichtung gesprochen, auch nationalsozialistische Ausrufe muss er sich anhören sowie massenhaft per SMS und Mail lesen.
netzpolitik.org
Zitatvon »Mindfreak«
Was ich bis heute nicht weiss, was die Frau wirklichlich gesagt hat. Kann man das irgendwo nachlesen ??
Steht es nun im Gesetz, dass von der Schusswaffe Gebrauch zu machen ist, wenn jemand illegal die Grenze ueberschreiten will ?
Das könnten venezolanische Lamas zwar auch selber rausfinden, aber der Stadtmännchen-Sörviss ist bekanntlich ausgezeichnet.:)
Voilà:
„Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG).
Siehe auch:
ZitatAlles anzeigenDie Berliner AfD-Landesvorsitzenden und Europaparlamentarierin Beatrix von Storch schreibt auf ihrer Facebook-Seite:
Diese Behauptung, dass das „Halt“-Ruf-Ignorieren allein bereits den Schusswaffeneinsatz rechtfertige, ist rechtlich so kaum haltbar. Doch noch schlimmer: zwar scheint sie einen Blick ins UZwG geworfen zu haben.
Doch auf die Frage:
antwortet die Juristin(!) von Storch:
§12 Nr. 3 UZwG lautet:
Beatrix von Storch fordert hiermit also – ganz unbenommen all der obigen Fragen zur Auslegung des §11 UZwG in Folge der Petry-Äußerungen – zur rechtswidrigen Körperverletzung auf.
Quelle: Deutschlandradio Hauptstadtstudio, 30.01.2016