Religiöse Beschneidung eine Straftat?

  • Wenn du nur eine Spur Interesse zeigen würdest, an meinen Themen entsprechend konstruktiv Kritik zu üben, anstatt deinem Ego des ungehemmten schwadronierens zu folgen, wo dir solches Verhalten nicht nur bei Stadtmenschen heftige Kritik einbringt, dann wäre zumindest es hier angenehmer mit dir umzugehen, werter Heinz K.!

    Ich wüsste zwar nicht wer mich bei den Stadtmenschen dafür mal "heftig" kritisiert hätte, aber du fantasierst ja sowieso den ganzen Tag über andere Leute ab. Von daher... :)


    Ich habe schon einiges an konstruktiver Kritik in diesem Thread geübt an Thesen und Argumenten von Beschneidungsgegnern. Deswegen habe ich dich doch dazu aufgefordert es dir noch einmal durchzulesen.


    Du hast im besagten Beitrag drei Meinungen zitiert, die hier schon zig-fach u.a. von immerwigger postuliert wurden. Im Grunde lassen sich diese drei Meinungen auf die Vorwürfe der Körperverstümmelung und der Körperverletzung reduzieren. Mehr Inhalt ist daran nicht auszumachen. Gerade in meinen Gesprächen mit immerwigger habe ich allerdings schon recht ausschweifend argumentiert, daß hier keine Verstümmelung vorliegt und auch keine dauerhaften Verletzungen zurückbleiben.


    Diese Argumente von mir hast du bislang ignoriert. Du bist nicht darauf eingangen oder hast sie widerlegt. Stattdessen wiederholst du die Thesen, die ich bereits widerspruchslos negiert habe. Warum soll ich mir die Mühe machen alles 3-4 mal zu schreiben, nur weil du das so gerne tust? Sei nicht so faul und überflieg den Thread nochmal statt wieder eine Stunde darauf zu verschwenden eine Tapete voller Wiederholungen zu formulieren. Das ist alles was ich verlangt habe, aber anscheinend war dir das schon zuviel.

  • @ "Heinz K."


    sei ehrlich, bei dir war es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein reines "Unrein Problem", das mit dem Pillermannbeschnibbeln?


    Waschen desselben hattest du doch gerne etwas "schleifen lassen", darum war es mehr als nötig, gar zwingend, auch wegen der Grünen, die unsere Umwelt bewachen vor Gestank und sonstwas!


    GLP

  • Das hat mir auch gefallen vor allem der Abschnitt:


    Ich hatte mich vor dieser Debatte eigentlich nie mit Beschneidungen befasst, aber ich bin wirklich kurz davor zu meinem Hausarzt zu latschen und zu fragen ob ich mich nicht auch beschneiden lassen kann. Ich komm mir mit meiner Vorhaut vor wie ein Idiot Atheist :)

  • Beschneidungsdebatte auch in Norwegen
    Das Kölner Urteil, was inzwischen rechtskräftig ist, auch weil weder jüdische, noch muslimische Organisationen Berufung eingelegt hatten, hat nicht nur in Deutschland, sondern auch in Norwegen für Aufregung gesorgt!


    Dort spricht man bei religiöser Beschneidung von jungen Burschen als kriminelle Tat und meinte, dass dieses Ritual schon längst "überholt" sei!


    Auch die jüdische Gemeinde ist empört
    In einer ersten Reaktion stellte Ervin Kohn, Präsident der jüdischen Gemeinde von Oslo, fest, die Beschneidung sei von "existentieller Wichtigkeit" für die Gemeinde. "Ein Verbot der Beschneidung käme einer lauten Botschaft an die jüdische Minderheit gleich, dass sie in Norwegen nicht erwünscht sei", sagte Kohn.
    Die Regierung Norwegens hat begonnen, sich des heiklen Themas anzunehmen, nachdem der norwegische Kinder-Ombudsmann vorgeschlagen hatte, das Mindestalter für die rituelle Beschneidung bei Buben auf 15 Jahre festzusetzen und nicht auf acht Tage, wie es die Bibel fordert. Letztes Jahr hatte die Regierung der jüdischen Gemeinde einen Vorschlag offeriert, wonach bei der Beschneidungszeremonie medizinisches Personal anwesend sein müsse. Laut Kohn findet die Gemeinde den Kompromiss akzeptabel.
    http://www.unzensuriert.at/con…ungsdebatte-auch-Norwegen


    Anmerkung „Ladypower“:


    Wenn doch die jüdische Gemeinde in Norwegen das aktzeptabel findet, wäre das nicht vorbildhaft für unsere anstehende Gesetzgebung?


    Mit 16 Jahren sollten junge Männer selber entscheiden können, welcher Religion sie gerne angehören möchten und sich dann, falls gewollt, (per eigener Unterschrift) auch beschneiden lassen können in einem KH und Leitung von ärztlichem Personal!


    Momentan herrscht in Deutschland „Status Quo“, solange bis ein Gesetz geschaffen ist!
    Mitbeteiligt sind u. a. der Ethikrat,
    http://www.welt.de/newsticker/…r-Streit-im-Ethikrat.html


    Kinderschutzbund: http://www.zeit.de/gesellschaf…eidungen-kinderschutzbund


    „GLP“

  • Werte Pferdefreunde, keine „Schniedel - Beschneidung, sorry Tätowierungen bei lebenden Pferden!

    Ein Besitzer, der sein Pferd mit der berühmten Zunge der Rolling Stones tätowieren lassen wollte ist dies von einem Gericht in Münster untersagt worden. Das sei Tierquälerei, so die Begründung


    Tiere dürfen nicht tätowiert werden - soweit die Tätowierung nicht gesetzlich für Kennzeichnungszwecke zugelassen ist.


    Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag in einem Verfahren um das Vorhaben eines Mannes entschieden, ein Pferd mit der "Rolling-Stones-Zunge" tätowieren zu lassen.


    Das Tätowieren von Tieren sei nicht mit dem Tierschutzrecht zu vereinbaren, befand am Gericht. Laut Tierschutzgesetz dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Gegen diese Vorschrift habe der Mann verstoßen. (Az. 20 A 1240/11)


    Der Mann hatte nach Gerichtsangaben ein Gewerbe "Tätoservice für Tiere" angemeldet und bereits den rechten hinteren Oberschenkel eines Schimmelponys mit einer rund 15 Zentimeter großen Skizze der "Rolling-Stones-Zunge" versehen lassen.


    Der Kreis Coesfeld untersagte ihm jedoch per Ordnungsverfügung, Tiere zu tätowieren oder tätowieren zu lassen.


    Diese Verfügung bestätigten nun die Münsteraner Richter.
    Das Tätowieren rufe bei den betroffenen Tieren Schmerzen hervor – ein vernünftiger Grund bestehe im vorliegenden Fall nicht.


    Auch die Hinweise des Mannes auf eine angeblich notwendige individuelle Kennzeichnung des jeweiligen Tieres sowie auf seine eigenen wirtschaftlichen Interessen ließen keinen vernünftigen Grund für das Tätowieren erkennen.
    Die Revision ließ das OVG nicht zu. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde möglich. (dpa/cor)


    http://www.stern.de/news2/aktu…-taetowieren-1876248.html


    Anmerkung „Ladypower“:


    Endlich mal ein Urteil was vorbildhaft für diejenigen gelten könnte, die nun über ein Gesetz nachdenken zur Beschneidung!


    Nein, nein, Beschneidung nicht bei Tieren, sondern bei jungen Menschen oftmals als erste, schmerzhafte Begegnung mit archaisch religiösen Riten auf dieser Welt, für die in aufgeklärter Zeit, in der wir ja leben, kein vernünftiger Grund besteht und dem betroffenen Säugling / Kleinkind nur Albträume bringt, ein Leben lang!


    Was beim Tierschutz gültig sollte wohl für das Wohl von Kindern erst Recht Pflicht sein, diese zu schützen vor unnötigem Schmerz!


    „GLP“

  • @ "Tex",


    du hast natürlich vollkommen Recht mit dem edlen Araber wird es kompliziert aber es sollte dann auch schon ein Hengst sein!


    Mal eine Frage, würdest du deinen "Tex" tätowieren lassen?


    "GLP"

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