Religionsfreiheit, die Kehrseite

  • Gestern Abend wurde aufWDR 3 in der Sendereihe "Die Story" ein Beitrag mit dem Titel
    "Gott hat hohe Nebenkosten"
    ausgestrahlt.


    Da er die hier im Blog diskutierten Standpunkte und Argumente ebenso beleuchtet wie auch darüber hinaus gehende Informationen bietet, weise ich Interessenten mal auf die entsprechende Seite der ARD Mediathek hin, wo der o.a. Film abgerufen werden kann:


    der Link

  • @ tex
    da man die kirchenzugehörigkeit über die taufe in der kirche erlangt (der grund des beitritts bzw. des verbleibs in der gemeinschaft ist i.d. regel eine religiöse überzeugung und nicht der beitritt zum kreis der kirchensteuerzahler), wäre es auch logisch diesem "verein" zu kündigen, wenn man seinem glauben kündigt und nicht einer behörde. Ist dir dieser idealistische beweggrund völlig abhanden gekommen, dass du die diskrepanz zwischen den institutionen bei eintritt und austritt gar nicht bemerken willst?


    @agrippi
    danke für den film, sehr aufschlussreich und informativ

  • @ tex
    da man die kirchenzugehörigkeit über die taufe in der kirche erlangt (der grund des beitritts bzw. des verbleibs in der gemeinschaft ist i.d. regel eine religiöse überzeugung und nicht der beitritt zum kreis der kirchensteuerzahler), wäre es auch logisch diesem "verein" zu kündigen, wenn man seinem glauben kündigt und nicht einer behörde. Ist dir dieser idealistische beweggrund völlig abhanden gekommen, dass du die diskrepanz zwischen den institutionen bei eintritt und austritt gar nicht bemerken willst?


    Ach, ich will den nicht bemerken? Das wusste ich noch gar nicht.
    Les doch meinen Beitrag noch mal.


    Du kannst aus der Kirche austreten. Das kannst du bei deinem örtlichen Pfarrer/Bischof tun. Das wird dann im Taufbuch eingetragen. Und raus bist du.


    Jetzt möchtest du aber auch nicht, dass du weiter Steuern an die Kirche zahlst, oder?
    Da der Staat die Steuern einzieht und weder hellsehen kann noch Zugriff auf Dokumente der Kirche hat, wirst du nicht umhinkommen ihm deinen Austritt zu erklären. Genauso wie du bzw. deine Eltern den Eintritt durch Taufe erklärt haben.


    Du diskutierst über eine Formalie.


  • Du kannst aus der Kirche austreten. Das kannst du bei deinem örtlichen Pfarrer/Bischof tun. Das wird dann im Taufbuch eingetragen. Und raus bist du.

    :) ich habe kein taufbuch. gibt's bei uns nicht. ich kenne das anders:
    Evangelische Landeskirchen
    Das Mitgliedschaftsrecht der evangelischen Landeskirchen kennt dagegen einen Kirchenaustritt. Der Austritt wird jedoch zumeist –
    anders etwa in Bremen – nicht bei kirchlichen Behörden
    entgegengenommen, sondern muss bei der nach den staatlichen
    Kirchenaustrittsgesetzen zuständigen Behörde erklärt werden
    . So bestimmt
    § 10 des Kirchenmitgliedschaftsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland:



    Die Kirchenmitgliedschaft endet

    • mit Fortzug aus dem Geltungsbereich dieses Kirchengesetzes; …
    • durch Übertritt zu einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft nach dem Recht der Gliedkirchen; oder
    • mit dem Wirksamwerden der nach staatlichem Recht zulässigen Austrittserklärung.


    bei den katholen ist das anders:
    Katholische Kirche
    Die Katholische Kirche
    kennt keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche, da eine
    Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann und die katholische Kirche
    sich als die Gemeinschaft der Getauften versteht. Dennoch knüpft sie an
    einen entsprechenden Versuch kirchenrechtliche Folgen.

    ......
    Die Austrittserklärung hat noch weitere Rechtsfolgen. Es ist jedoch insoweit umstritten[10], ob der Kirchenaustritt ein actus formalis
    ist, der im Gegensatz zum staatlichen Kirchenaustritt grundsätzlich vor
    dem Ortsbischof oder dem Pfarrer zu machen und ins Taufbuch einzutragen
    ist
    .
    Andererseits wird die Austrittserklärung von der staatlichen
    Behörde den kirchlichen Behörden zugesandt und dann im Taufbuch
    eingetragen. Jedenfalls wird die Umstrittenheit, die den actus formalis
    betrifft, bisweilen auch übertragen und mit der Behauptung verbunden,
    es finde auch die Exkommunikation nicht statt. Hier ist immerhin zu
    bemerken, dass der actus formalis defectionis gemäß explizitem
    Gesetzestext ein Schisma (oder Apostasie oder Häresie) zwar voraussetzt,
    aber nicht alle Fälle dieser Kirchenstraftaten umfasst.


    damit wäre, unser unterschiedlicher Kenntnisstand erklärt. Wie man wo austritt ist dann wohl abhängig von der kirche.


    ok, ist eine formalie, und - darf man die nicht hinterfragen?

  • ok, ist eine formalie, und - darf man die nicht hinterfragen?


    Doch sicher. Dafür ist ja so eine Platform wie hier da.


    Es wird halt oft nicht unterschieden zwischen dem Austritt aus der eigentlichen Kirche, der, wie du oben schon angeführt hast, je nach Konfession anders gehandelt wird und dem Austritt aus der Kirche im rechtlichen Sinn, der dich aber zumindest vor den staatlichen Rechtsfolgen wie Steuer und Religionsunterricht befreit.


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