Lebe schon zu lange von D.Koerbchen getrennt. das ist eine Beleidigung! Dazu das rechtskräftige Urteil von C-Körbchen.
escape, da möchte ich Dir gerne ein wenig weiterhelfen. Die von Dir geschilderten zustimmenden Kommentare, könnte man auch als Komplimente bezeichnen. Richtig? Und nun denke einmal nach, über den Unterschied zwischen einem Kompliment und einer Beleidigung, denn nur um die ging es. Kleiner Tipp: eine Beleidigung ist sogar strafrechtlich relevant, ein Kompliment hingegen nicht. Warum wohl? (C-Körbchen i GB vn Herr Stadtrat)
Ja, tut mir leid! Ich bin mit der Textbearbeitung hier restlos überfordert. Ich habe eine Korrektur versucht, aber das verdammte "Zitat von escape" nicht weggekriegt.