Religiöse Beschneidung eine Straftat?

  • @ "ABC",


    es gibt Leser, die wohl hier in Deutschland noch nicht "eingeführt", eher aber "abgefüllt" erscheinen wollen?


    Von Spenden für einen guten Zweck halten die auch nix, die abgefüllten Leser! ;)


    GLP

  • Da möchte ich nochmals den Philosophen Jean-Jacques Rousseau zitieren:


    „Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten.“


    Dumm gelaufen!


    Wie war nochmal das Thema? Ach ja, was mit be- oder weg-schneiden?


    GLP

  • Die leidige Diskussion um Beschneidung oder nicht, kann sehr schnell beendet werden!


    Dazu gibt es auch schon seit langem bei uns das Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG), wo bundeseinheitlich das Bestimmungsrecht der Eltern in Bezug auf die religiöse Erziehung von Kindern in einem religiösen Glauben oder einer nicht-religiösen Weltanschauung (§ 6) geregelt ist.


    http://de.wikipedia.org/wiki/G…i%C3%B6se_Kindererziehung


    Paragraph 5 schließlich regelt die Religionsmündigkeit


    Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will.


    Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.


    Hier wird der Konflikt zwischen Religionsfreiheit Erziehungsrecht der Eltern einerseits und der Religionsfreiheit des Kindes andererseits aufgelöst.
    Anm.: Hinzu kommt noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit!


    Mit Eintritt der Religionsmündigkeit kann das Kind demnach ohne Mitwirkung der Eltern die oben genannten Rechtshandlungen vornehmen.


    Die in evangelischen Kirchen gefeierte Konfirmation als eigene Bestätigung der Taufe knüpft an diese Altersgrenze an.


    Die „Beschneidungsfreunde“ brauchen sich nur an das in Deutschland geltende Recht halten, was sie aber wohl nicht wollen und unserer Gesetze untergraben, bzw. Gerichturteile, die ihnen nicht genehm, als „Kölner Provinzposse beschimpfen.


    Die Beschneidung in der jetzigen Form, vor dem 14. Lebensjahr durchgeführt, ist somit ungesetzlich nach einem bestehenden Gesetz, das sollte der Gesetzgeber beachten, wenn Beschneidung neu bewertet und in eine neues Gesetz gefasst, dann Gültigkeit bekommt.


    Ich wäre mal gespannt, wie viele 14Jährige Juden / Muslime, ohne Druck der Eltern, sich dann noch für den chirurgischen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht entscheiden werden?


    "Ladypower" wäre für eine "symbolische Beschneidung", ohne Blut vergießen, das aber auch erst ab 14 Jahren, um den Jungen auch die Chance zu geben, sich anders zu entscheiden, was in einer Demokratie doch selbstverständlich sein sollte?!


    GLP

  • Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will.

    Genau. Nach dem 14. Lebensjahr.
    Und davor bestimmen die Eltern, denen die Erziehung obliegt.
    Und wenn die entscheiden ihren Zappelmann beschneiden zu lassen, ist das ihr gutes Recht. Weltweit.

    Die Beschneidung in der jetzigen Form, vor dem 14. Lebensjahr durchgeführt, ist somit ungesetzlich

    Dieser Rückschluss ist Unsinn.


  • @ ABC
    Bevor du dich vor lachen wegschmeißt, hör noch mal eben zu, bitte! :)


    Die hier und andernorts gerne angeführten Vergleiche Beschneidung der Vorhaut und anderer körperlicher Eingriffe
    zeigen samt und sonders einen entscheidenden Denk-Fehler.
    Der Unterschied:
    Die Beschneidung der Vorhaut beeinträchtigt nicht die natürliche Funktionsfähigkeit des Penis.
    Die weibliche Beschneidung, also Entfernen von Klitoris und/oder Schamlippen beeinträchtigt nicht nur,
    sie macht das Ausüben von Sexualität
    lebenslang zur Qual - die betroffene Frau ist verstümmelt.


    Ebenso verhält es sich mit dem Einbinden der weiblichen Füßchen, die Betroffene ist dadurch zum Krüppel gemacht.


    Wenn du weiter forschst wird dir auffallen, dass bei derlei überlieferten massiven Eingriffen in die natürlichen Körpergegebenheiten bei Männern sehr darauf geachtet wurde, ihre Sexualität und Kraft eher zu betonen,
    bei Frauen wurde sie dagegen oft massiv eingeschränkt.


    Zu welchem Zweck und wessen Gunsten?... gebe ich mal zu bedenken...  :?:   :!:

  • Faber


    Neuling
    (Rundschau)
    Registriert seit: 10.03.2009


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    In Artikel 4 steht:


    1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    ...


    In fast allen anderen Artikeln gibt es jeweils eine Einschränkung wie z.B. "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." oder "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." oder "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, .." etc..


    Artikel 4 hat keine derartige Einschränkung. Mir gefällt das auch nicht, aber so wie sich das für mich als Laien liest, ist im Namen der Religion und im Rahmen unseres Grundgesetzes tatsächlich alles erlaubt.


    Ich habe mal aus Interesse die Einheitsübersetzung der Bibel und die Reclam-Übersetzung des Koran gelesen, und ohne die rosarote Brille die ich als als unreligiöser Mensch trage und ohne das geschickte Heraussuchen harmloser Passagen durch Priester etc. ist Mein Eindruck, dass das alte Testament und der Koran nur deshalb überhaupt gedruckt und verkauft werden dürfen, weil sie durch Artikel 4 geschützt sind. Diese Bücher sind menschenverachtender und perverser als alle anderen Schweinereien, die mir in meinem Leben begegnet sind, und das schließt den übelsten geistigen Müll in den tiefen des Internets mit ein.


    Ohne mit überhaupt einer Religion zu sympathisieren halte halte ich dennoch das ganze für eine große Chance für das Judentum in der modernen aufgeklärten Welt, zu beweisen, dass man bereit ist, einen Entwicklungsprozess durchzuführen, der diese Religion kompatibler mit der heutigen Welt der Menschenrechte und des Rechts auf Selbstbestimmung machen würde.


    Was den Islam angeht: Die Aufklärung fand in Europa statt und ging an den Gotteststaaten ohne Kenntnisnahme vorbei. 200-300 Jahre Moderne holt keine Kultur oder Religion innerhalb weniger Jahrzehnte auf. Einem nach Europa gereisten Islamisten die Beschneidung seiner Kinder verbieten zu wollen, ist als wolle man einem per Zeitreise in die Gegenwart geholten mittelalterlichem Adeligen klar machen wollen, dass es nicht rechtens ist, seine Bauern für eine Missernte auspeitschen zu lassen. Er würde sich aufgrund der überlegenen Bewaffnung staatlicher Macht diesem Staat beugen, aber Einsicht würde man von ihm nicht erwarten können. Vielleicht könnte er sich auch auf Artikel 4 berufen und argumentieren, dass das Auspeitschen von untergebenen Teil der ihm bekannten göttlichen Ordnung wäre.


    Ich denke, das Kölner Urteil wäre ein Impuls gewesen, der eine wichtige Diskussion neu erweckt hätte, wenn Köln nicht in Deutschland läge.


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