Religiöse Beschneidung eine Straftat?
Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung eines vierjährigen Jungen als Körperverletzung gewertet, den Arzt freigesprochen.
Der Angeklagte habe aus einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" heraus gehandelt und sei deshalb freizusprechen, heißt es in dem Urteil (AZ: 151 Ns 169/11). Die Rechtslage sei für den Arzt nicht eindeutig gewesen, da die Frage in der Literatur nicht einheitlich beantwortet werde.
Die Richter argumentierten, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff.
Der Junge könne aufgrund dieses Eingriffs später nicht mehr selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden.
Zugleich würden die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn die Eltern abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheide.
Ein Arzt hatte in Köln einen muslimischen Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten.
Zwei Tage nach dem Eingriff war es zu Nachblutungen gekommen. Der Junge musste in der Kindernotaufnahme behandelt werden. Dort erfuhr die Staatsanwaltschaft von dem Fall und erhob Anklage gegen den Arzt wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen.
(KStA Nr. 147, vom 27.06.2012, Kommentar T.K. Seite NULLvier
Zitat Anfang
„Die Pflicht zur Beschneidung ist eine Kernaussage zum biblischen Bund zwischen Gott und den Menschen, wird seit Jahrtausenden von Juden / Muslime verfolgt(…) als ein sichtbares Zeichen dafür, das sie in Freiheiti hre Religion ausüben können (…) Das Urteil verfestigt den Eindruck einer rechtlichen Grauzone, in der sich zwei Grundrechte gegenüber stehen:
„körperliche Unversehrtheit“ und „Religionsfreiheit“. (…) Der Gesetzgeber muss, zumindest für Deutschland Rechtfrieden herstellen.Zitat Ende
Anmerkung „Ladypower“:
Es bleibt abzuwarten, egal wie sich diese Akt gerichtlich in Deutschland weiter entwickelt, denn es ist zu vermuten das betroffene Juden und Muslime die Instanzen nutzen werden um das Kölner Urteil Verbot zu kippen versuchen, wie im Anschluss eine europäische Rechtsprechung Beschneidung sieht?
Ob „Religionsfreiheit“ über „körperlicher Unversehrtheit“ eines minderjährigen Bürgers obsiegt?
Und wie steht es mit dem grausamen, religiösen Ritual der Beschneidung bei Mädchen?
In Frankreich wurden unlängst Eltern wegen Beschneidung ihrer Töchter verurteilt!
Ein aus Guinea stammendes Paar hat seine vier Töchter beschnitten.
Jetzt wurden die Urteile gesprochen. Die Eltern wurden zu mehrjähriger Haft verurteilt - die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert.
http://www.spiegel.de/panorama…er-toechter-a-836561.html
Es ist sicher nicht ungewöhnlich, dass EU Rechtssprechung, falls die EU als solche bestehen bleibt, letztendlich als die höhere Instanz zu einem völlig anderen Urteil kommen, gleichwohl aber auch das Kölner Urteil bestätigen könnte?
GLP