Religiöse Beschneidung eine Straftat?

  • Religiöse Beschneidung eine Straftat?


    Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung eines vierjährigen Jungen als Körperverletzung gewertet, den Arzt freigesprochen.


    Der Angeklagte habe aus einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" heraus gehandelt und sei deshalb freizusprechen, heißt es in dem Urteil (AZ: 151 Ns 169/11). Die Rechtslage sei für den Arzt nicht eindeutig gewesen, da die Frage in der Literatur nicht einheitlich beantwortet werde.
    Die Richter argumentierten, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff.
    Der Junge könne aufgrund dieses Eingriffs später nicht mehr selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden.
    Zugleich würden die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn die Eltern abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheide.


    Ein Arzt hatte in Köln einen muslimischen Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten.


    Zwei Tage nach dem Eingriff war es zu Nachblutungen gekommen. Der Junge musste in der Kindernotaufnahme behandelt werden. Dort erfuhr die Staatsanwaltschaft von dem Fall und erhob Anklage gegen den Arzt wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen.


    (KStA Nr. 147, vom 27.06.2012, Kommentar T.K. Seite NULLvier ):


    Zitat Anfang


    „Die Pflicht zur Beschneidung ist eine Kernaussage zum biblischen Bund zwischen Gott und den Menschen, wird seit Jahrtausenden von Juden / Muslime verfolgt(…) als ein sichtbares Zeichen dafür, das sie in Freiheiti hre Religion ausüben können (…) Das Urteil verfestigt den Eindruck einer rechtlichen Grauzone, in der sich zwei Grundrechte gegenüber stehen:


    „körperliche Unversehrtheit“ und „Religionsfreiheit“. (…) Der Gesetzgeber muss, zumindest für Deutschland Rechtfrieden herstellen.Zitat Ende


    Anmerkung „Ladypower“:


    Es bleibt abzuwarten, egal wie sich diese Akt gerichtlich in Deutschland weiter entwickelt, denn es ist zu vermuten das betroffene Juden und Muslime die Instanzen nutzen werden um das Kölner Urteil Verbot zu kippen versuchen, wie im Anschluss eine europäische Rechtsprechung Beschneidung sieht?


    Ob „Religionsfreiheit“ über „körperlicher Unversehrtheit“ eines minderjährigen Bürgers obsiegt?


    Und wie steht es mit dem grausamen, religiösen Ritual der Beschneidung bei Mädchen?


    In Frankreich wurden unlängst Eltern wegen Beschneidung ihrer Töchter verurteilt!
    Ein aus Guinea stammendes Paar hat seine vier Töchter beschnitten.
    Jetzt wurden die Urteile gesprochen. Die Eltern wurden zu mehrjähriger Haft verurteilt - die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert.


    http://www.spiegel.de/panorama…er-toechter-a-836561.html


    Es ist sicher nicht ungewöhnlich, dass EU Rechtssprechung, falls die EU als solche bestehen bleibt, letztendlich als die höhere Instanz zu einem völlig anderen Urteil kommen, gleichwohl aber auch das Kölner Urteil bestätigen könnte?


    GLP

  • Ladypower, zunächst einmal hat die Beschneidung von Mädchen mit diesem Thema überhaupt nichts zu tun.


    Ob die Beschneidung von Jungen nun unbedingt zur Religionsausübung nötig ist, kann ich nicht beurteilen. Da in den Gotteshäusern, egal welcher Religion, mit Hose gebetet wird, wage ich es jedoch zu bezweifeln.


    In Amerika ist es beispielsweise Usus Jungen zu beschneiden, egal welche Religion die Eltern haben.


    Es stellt sich hier die Frage, ob nach unserem Recht die Eltern einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff an ihrem Kind veranlassen dürfen bzw. ob ein Arzt ihn überhaupt durchführen darf.


    Eins dürfte allerdings jetzt schon klar sein:


    Wird es verboten, werden sich die Betroffenen damit nicht abfinden und den Eingriff woanders oder von Laien durchführen lassen, was für das Kind kaum besser wäre.


  • @ "Tex",


    Wie meinen: "Beschneidung von Mädchen mit diesem Thema überhaupt nichts zu tun."


    Beides ist doch religiös motiviert aus uralten Zeiten, wo eine Macho - Männerwelt bestimmen konnte, was gut oder nicht gut sei, einen "Aufhänger" als Begründung fanden diese archaaischen Typen doch immer? X(


    Und den Mädchen, die unter großen Schmerzen das erdulden müssen, ist es auch total egal ob religiös oder nicht!


    Es wird sich bei uns über Hühner in Käfighaltung aufgregt usw., mehr Menschen sind für Tierschutz organisiert als im Kinderschutzbund, da sollte es doch nicht ganz uninteressant sein, mal darüber nachzudenken wie mit Kindern im Jahre 2012 umgegangen wird?


    Wenn sich auf Vatter "Abraham" berufen wird, kommt dann demnächst das Recht den eigenen Sohn zu opfern, zu töten, als Gottesgabe?


    Oder: Bruder Kain erschlägt Bruder Abel als Lösung inerfamiliärer Konflikte?


    Gleichzeitig schimpfen jene, die zur Beschneidung Liberalität forden, beim katholischen Papst, Kölner Kardinal, Dinge, die nicht vergleichbar sind mit Beschneiden!


    Mal eine Frage, ist intim, musst nicht antworten: "Schon beschnitten?" ?(


    Wenn nein, nachholen lassen? ;(


    Viel Spaß dabei..... :thumbsup:


    GLP

  • @ "Fliege", unregistriert


    Zitat:
    Zumindest für Deutschland gilt die Religionsfreiheit und somit das Recht der freien Religionsausübung. Wird die beschnitten, ist das gewiss eine Straftat.


    Das könnte man so sehen?


    Wenn da nicht noch das Recht auf "körperlicher Unversehrtheit" wäre!


    Was ist höherwertig zu sehen, ein Fall für Staatsrechtler!


    GLP

  • Tja LP, da kannst du noch so auf Rumpelstilzchen machen, Beschneidung bei Mädchen kannst du nicht in einen Topf mit der Beschneidung bei Jungen werfen.
    Beides kann, muss aber nicht religiös motiviert sein.
    Angenommen es wäre so, dann wäre das aber auch die einzige Gemeinsamkeit.


    Eine Genitalverstümmelung bei der Geschlechtsorgane entfernt werden, würde ich nicht mit einer vergleichsweise harmlosen kosmetischen Operation, die die Funktion nicht mal beeinträchtigt, gleichsetzen.

  • Hä? Versteh ich nicht. Was hat das denn mit beschnittener Religionsfreiheit zu tun? ?(

  • Beschneidung bei Männern bedeutet das Entfernen der Vorhaut und hat seine Begründung in der Hygiene,
    hier wurde schon darauf verwiesen, dass diese Maßnahme in USA unabhängig von der Religionszugehörigkeit weit verbreitet ist.


    Die Beschneidung bei Mädchen/Frauen bedeutet das ganz- oder teilweise Entfernen von Klitoris und/oder Schamlippen, also eine Körperverstümmelung, was oft lebenslange, schwerste körperliche und seelische Beschwerden nach sich zieht oder sogar zum Tod führen kann.
    Jede Geburt macht das Öffnen der Scheidennarbe notwendig und bringt die beschnittene Frau in akute Lebensgefahr.



    Wie kann hier jemand bloß auf die Idee kommen, die beiden 'Maßnahmen'
    - männliche und weibliche Beschneidung- in einem Atemzug zu nennen?

  • @ Blogger "agrippinensis", :)


    irgendwie denke ich immer an "Grippe" :( , wenn ich Ihren Nick mit "Buddel" :( sehen muss oder wieder mal Blödsinn lese von Ihnen:


    "männliche und weibliche Beschneidung- in einem Atemzug zu nennen?" ?(


    Sollte "Ladypower" gemeint sein, stellt sich die schlichte Frage: "Woher wollen sie meinen Atemzug kennen, werte Frau "Doktor" "agrippinensis", Spezialist für Beschneidungen?" :thumbdown:


    Da haben Sie mal wieder schön gegoogelt, fein gemacht, doch dann ein bisschen eigener Text, schon geht es in die Hose! :S


    Wer kommt denn auf solche Idee "beide Maßnahmen" (tolle Beschreibung für einen chirurgischen Eingriff von Laien an der offenen Wunde) auch noch in einem Atemzug zu nennen? X(


    Ich glaube eher, dass Sie einen tiefen Schluck zuviel aus Ihre "Buddel"" genommen haben? :thumbsup:


    GLP

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.