Streitfrage

  • Nunja, interessantes Thema, ...Folter als Mittel der Wahl,...da waren der Phantasie noch nie irgendwelche Grenzen gesetzt. Falsch ist es trotzdem nach meinem Empfinden, denn Gewalt erzeugt bekanntlich Gegengewalt.Mir würde da die Gehirnwäsche viel besser gefallen, aus vielerlei Gründen. Anschliessend Gehirnwäsche für alle Parteien und das Thema ist für immer vom Tisch :thumbsup:

  • Wir reden hier aber von gesetzlich legitimierter Gewalt. Da funktioniert das Prinzip mit der Gegengewalt nur bedingt. Ich mein, was will der Typ auch noch großartig an Gegengewalt produzieren, wenn er danach lebenslänglich im Knast hockt? Es gibt nur einen Charles Bronson ^^

  • Zitat von »Felixitas«



    :thumbdown: Checkmate, ich halte dich ja ansonsten für einen vernünftigen Menschen, aber da bin ich jetzt doch entsetzt. Kein Kind sollte so etwas durchleiden müssen, egal von welchen Eltern es abstammt ! Also da hast du dich gewaltig vergaloppiert.




    ok, ich ziehe die Bemerkung zurück und entschuldige mich. Aber was soll man den Gutachtern denn sonst wünschen, damit sie lernen, was sie da mit ihren wissenschaftlichen Gutachten anrichten. Gut, man soll ihnen nichts wünschen, aber was denkt ein Richter, dessen Kind vergewaltigt, misshandelt oder ermordet wurde, weil irgendein Gutachter dem Täter Ungefährlichkeit bescheinigt hat?




    Der Fall ist sicher 50 Jahre her und wurde in der Presse groß herausgestellt, dass eine Mutter den Mörder ihrer Tochter (?) im Gerichtssaal erschossen hat. (Marianne ...?) Auch das war eine Straftat, aber mein Verständnis hatte sie. Hat der Gäfken irgendwelches Mitleid mit dem Jungen gezeigt?




    Der Mehrfachmörder von Langenberg (ich war an dem Tag in Langenberg, als er verhaftet wurde) ließ sich kastrieren, weil er dadurch eine vorzeitige Freilassung erhoffte, bei der Operation ging er hops. Mein Dank den Ärzten.



    http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Bartsch

  • Wir reden hier aber von gesetzlich legitimierter Gewalt. Da funktioniert das Prinzip mit der Gegengewalt nur bedingt. Ich mein, was will der Typ auch noch großartig an Gegengewalt produzieren, wenn er danach lebenslänglich im Knast hockt? Es gibt nur einen Charles Bronson ^^



    Ja, es geht um staatlich legitimierte Gewalt. Folter hat keine rechtsstaatliche Grundlage. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass man bei bestimmten Verbrechen dazu neigt, dem Täter die Menschenwürde abzusprechen ... weil er unmenschlich gehandelt hat? Die Menschenwürde ist aber "unveräußerlich", selbst wenn der Volkszorn das oft so nicht sehen kann.


    Deshalb haben wir ja Gerichte, verbieten und bestrafen Selbstjustiz.


    Für ermittelnde Beamte kann das im konkreten Einzellfall durchaus zum Gewissenskonklikt führen. Kann ich im besten Fall ein oder mehrere Leben retten, wenn ich mich nicht an die Vorschriften halte?


    "Notstandsgesetze" sind allerdings vom Übel.

  • Ich bin für Folterandrohung, und auch deren Ausführung, wenn es sich um zweifelsfreie Ausnahmesituationen handelt. Das Leben eines Opfers muss über der Schmerzempfindlichkeit von Tätern stehen.


    Ständig lese ich etwas von Menschenwürde. Haben die Opfer keine ? Die Folterandrohung kann psychologisch so geschickt vorgenommen werden, dass sich der potenzielle Entführer schon vor Angst in die Hose scheißt. Da bedarf es gar keiner physischen Tortur.


    Die Androhung könnte von einem Richter genehmigt werden. d.h. ein locker-flockiges Quälen darf es so nicht geben und bliebe weiterhin ausgeschlossen.


    Das Leben unschuldiger Menschen hat Priorität und ist zu schützen, so weit möglich.


    Es ist nicht hinzunehmen, dass Verbrecher geschützt werden und die Hinterbliebenen auch noch die Kosten der Beerdigung zu tragen haben. Das Geld, das dieser Drecksack zugesprochen bekommen hat, müsste sofort an die Eltern des Jungen weiter fließen. Außerdem sollte er ein Leben lang Zwangsarbeit verrichten müssen, um den Eltern des Opfers ihr zustehendes Schmerzensgeld zu zahlen.


    In besonders heftigen Fällen, wie z.B. bei diesem Norweger, bekäme er bei mir sogar die Menschenwürde aberkannt. Ein nachträgliches Folter, sozusagen als Racheakt lehne ich ab. Das macht kein Opfer lebendig. Es geht nur um Verhinderung von Mord durch Androhung von Folter.

  • Checkmate, danke für Deine Antwort und Hut ab, eine Entschuldigung zu äußern, das bringt nicht jeder fertig. :thumbsup:


    Was soll ein Richter denken, dessen Kind so etwas passiert ist ? Ich glaube, er wird nie wieder unbefangen sein können. Und darüber hinaus glaube ich, dass das Leben von Eltern, denen so etwas widerfährt, ruiniert, sozusagen am Ende ist.


    Es war der Fall Marianne Bachmeier, den Du ansprichst. Menschlich und emotional zu verstehen, da bin ich bei Dir.
    Aber leider juristisch ... ?


    Gäfgen soll übrigens das erstrittene Geld nicht erhalten, es soll mit seinen Schulden bzw. mit den Forderungen der Justizkasse verrechnet werden. Dagegen will sein Anwalt erneut klagen (lt. Presseberichten)

  • Ja, es geht um staatlich legitimierte Gewalt. Folter hat keine rechtsstaatliche Grundlage. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass man bei bestimmten Verbrechen dazu neigt, dem Täter die Menschenwürde abzusprechen ... weil er unmenschlich gehandelt hat? Die Menschenwürde ist aber "unveräußerlich", selbst wenn der Volkszorn das oft so nicht sehen kann.

    Es verstößt doch auch gegen die Menschenwürde, wenn man einen Menschen jahrelang einsperrt, ihn in Pyjamas rumlaufen lässt und mit beschissenem Essen abspeist. Jemanden im Knast einzusperren ist genauso eine Form von Rache, aber ich denke niemand wird die Notwendigkeit dessen abstreiten. Warum dann nicht auch Foltern als erzieherische Maßnahme? Kann man doch abwägen, was davon eigentlich effektiver ist.
    Ich denke doch, wenn man einen unbelehrbaren Gewalttäter so lange foltert und misshandelt, bis seine Selbstachtung gebrochen ist, werden wir ihm eher etwas beibringen können. Außerdem kostet es weniger Geld als ihn mal wieder monatelang im Knast einzusperren.


    Für ermittelnde Beamte kann das im konkreten Einzellfall durchaus zum Gewissenskonklikt führen. Kann ich im besten Fall ein oder mehrere Leben retten, wenn ich mich nicht an die Vorschriften halte?


    "Notstandsgesetze" sind allerdings vom Übel.

    Deswegen soll man auch nicht generell Polizisten in Notsituationen durchweg mit Vollmachten ausstatten. Auch wenn die Folter gerechtfertigt sein sollte, so sollte man den Polizisten trotzdem den Prozess machen und wenigstens prüfen, ob die Anwendung von Folter gerechtfertigt war. War sie es und hat sie tatsächlich dazu beigetragen einem Opfer zu helfen, so ist den Polizisten zu vergeben bzw. sind sie freizusprechen.


    Es ist nicht hinzunehmen, dass Verbrecher geschützt werden und die Hinterbliebenen auch noch die Kosten der Beerdigung zu tragen haben. Das Geld, das dieser Drecksack zugesprochen bekommen hat, müsste sofort an die Eltern des Jungen weiter fließen. Außerdem sollte er ein Leben lang Zwangsarbeit verrichten müssen, um den Eltern des Opfers ihr zustehendes Schmerzensgeld zu zahlen.

    Schmerzensgeld finde ich noch amüsanter als die Menschenwürde. Kann man sich mit Geld wirklich so gut trösten? Wüßte nicht, daß man sich davon einen neuen Sohn kaufen könnte :D

  • Das Grundgesetz ist ein hohes Gut.


    Aber: Wie sagte schon der alte Höscherl bei den Notstandsgesetzen? "Man kann nicht immer mit dem Grundgesetz unterm Arm rumlaufen." Und wenn das schon ein Bundesinnenminister sagt! Ich hätte den Daschner bestraft und mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Das ist nach dem Grundgesetz nämlich auch möglich.



    Das, was Daschner getan hat, war m.E. der verzweifelte Versuch, das Leben des Kindes noch zu retten. Gäfken hätte ja nur den Mord gestehen müssen, dann wäre er vor Folter sicher gewesen.



    Ich hoffe, dass ich mir nicht wieder einen sprachlichen Klops geleistet habe. Den Vergleich mit Claus Schenk Graf von Stauffenberg habe ich mir schon verkniffen. Wie hätte denn das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall entschieden? Oder hat es?

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