Copyright und Internet

  • Bloß nicht ärgern, berlin! Ich habe mal gegen ein Knöllchen Widerspruch eingelegt ... und Recht bekommen. Die Bearbeitungsgebühr war teurer als das ursprüngliche Knöllchen.


    Ich habe auch mal Widerspruch eingelegt, wegen Falschparkens auf der Tunisstr.



    Aber: falsche Automarke, falsche Farbe, falsches Kennzeichen

  • Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten.* Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.


    Die Recherche bis hierher hat mich davon überzeugt, dass es alles eine Frage der Auslegung und deshalb müßig ist. Sollen sich die Rechtverdreher damit beschäftigen. Soviel ist mir klar geworden, beim Copyright geht es lediglich um Vermarktungsansprüche, egal wer der Urheber ist.


    *Hervorhebung von mir


    Dass die NichtsohnemeinenAnwaltMentalität in Deutschland grassiert, bereitet mir allerdings Sorgen.


  • Die Geschichte ist wirklich verrückt. Wenn eine Anmeldung auf Copyright vorliegt, kann der Betreiber allerdings nur löschen. Hattest du damals die Quelle auch angegeben, so wie jetzt bei den stadtmenschen, berlin?


    Sobald die verlinkt ist, macht man ja auch Werbung.


    P. S. Ich hab ihr ein unterhaltsames Büchlein liegen: Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.


    Eine reine Zitatsammlung, aber:Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages verbreitet werden, hää??


  • Das Problem liegt für mich woanders. Für mich als einfaches Mitglied habe ich mit Copyright nichts am Hut. Der Betreiber muss erst aufgefordert werden, dann löscht er einfach.



    Aber der Sausack hat sich was Teuflisches ausgedacht. Er schreibt, dass er davon ausgeht, dass bei Plagiat stillschweigend Übereinstimmung herrscht, dass an ihn monatlich 500 Euro zu zahlen sind. Ich glaube zwar nicht, dass dieser Passus vor dem BGH Bestand hätte, aber das ist mir zu riskant. 500 Euro monatlich.


    Die Frage ist, ob ich auch eine solche Annahme treffen kann. Bei Verwendung des Textes gehe ich davon aus, dass mir der KStA 5000 Euro im Monat zahlt. Jetzt ist die Quelle angegeben.



    Admina Mia hatte übrigens nur Bedenken, weil kein Wort von mir war. Hätte ich einen Satz rumgedreht, hätte sie durchgewunken.

  • Wenn man mit Quellenangabe einen fremden Text einstellt, ist das kein Plagiat.


    Eine Quelle anzugeben, wenn man nicht selbst der Verfasser eines Textes ist, halte ich für selbstverständlich.


    P. S. Mias Gedanken?gänge waren manchmal recht abenteuerlich.


    In der Schusslinie, steht der Betreiber: was Gäste, Mitglieder oder Admins einstellen, muss er letztendlich "verantworten".

  • In der Schusslinie, steht der Betreiber: was Gäste, Mitglieder oder Admins einstellen, muss er letztendlich "verantworten".


    Auch, wenn ich für ihn die Verpflichtung eingehe, monatlich 500 Euro zu zahlen?



    Es gibt tatsächlich Leute, die 24 Stunden am Tag überwachen, ob Texte von ihnen ohne Quellenangabe eingestellt werden.

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