Soll V. Beck weg?

  • Volker Beck soll nicht, er MUSS weg?


    Da haben wir es mal wieder, das alte neue mediale Nachrichten Sommerloch:
    Wohl kein „Hochsommer“ aber der kalendarischer Sommer ist in „good Old Germany“ angekommen und mit ihm die Forderung des Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, der ein Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle fordert!
    Der Kardinal sieht sogar die Menschenwürde in Gefahr, ist aber Gott in seiner Dreifaltigkeit überhaupt den Menschen und dessen Würde zuzuordnen?
    In unserem Strafrecht ist bereits ein eigener Abschnitt mit Straftaten vorhanden, welche sich auf die Religion und die Weltanschauung beziehen.
    Dass die Beschimpfung von Bekenntnissen nur dann strafbar ist, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört werden kann, hat gute Gründe.
    Die Vorschrift des § 166 StGB, die in ihrer ursprünglichen Fassung die “Lästerung Gottes” unter Strafe stellte, wurde 1969 neu gefasst.
    Seither gibt es immer wieder mal kontroverse Diskussionen darüber, ob man die Vorschrift nicht ganz abschaffen oder vielleicht doch wieder ausweiten sollte.


    Aktuell kommt nun der Kölner Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck auf die glorreiche Idee das „Verbot der Blasphemie“ abschaffen zu wollen, das passt ja in den Reigen Grüner "moderner Politik": Alles verbieten und abschaffen was den Grünen nicht genehm!


    Beck nennt das Gesetz ein Relikt aus der Zeit der „Bündnisse von Krone und Kanzel!“
    Q.: KStA Nr. 180, Titelseite und Kommentar Seite NULLvier, von Joachim Frank / T.K., vom WE 4./5. August 2012
    Tobias Kaufmann ist auf dem gleichen Pfad wie sein „Cheftalker“ Frank, wenn er schreibt:


    Religionsgemeinschaften und ihre Vertreter sind, anders als beleidigte Imame oder Bischöfe regelmäßig behaupten, nicht schutzlos.
    Denn da gibt es das Persönlichkeitsrecht (was übrigens auch für pöse Forenonkels und solche als –Tanten auch Gültigkeit hat, die „Ladypower“ immer nur Pöses wollen!) weitere Möglichkeiten, auch juristisch gegen Kritik vorzugehen.
    Zitat Ende


    Wie Recht der gute Tobi doch hat, hätte er darauf geachtet, dass das im „OF“ eingehalten worden wäre, wäre es womöglich noch geöffnet geblieben?


    In der Kommentierung bei Fischer (StGB, § 166, Rn. 2) wird der zentrale, auch verfassungsrechtliche Aspekt, trefflich auf den Punkt gebracht:


    „Der säkulare Rechtsstaat hat weder Aufgabe noch Berechtigung, Strafen nach Maßgabe subjektiver Glaubensinhalte und individueller Empörung zu verhängen.“


    Vielmehr muss gerade im Bereich von Religion und Weltanschauung ein scharfer Meinungskampf möglich sein, der sich natürlich auch der Mittel der Satire bedienen darf.


    Nur "Compikoch" darf eine "volle Buxe eines Zwerges" zeigen per Bild bei "Stadtmaennchen" und natürlich der Chef von "Titanic", der aber nichts vom Zwerg, sondern nur was von und mit Papst, erst von hinten, dann von vorne!
    Doch hat der Titanic Chef eigentlich vergessen, dass wir doch alle hier in Deutschland "Papst sind" und das schon seit graumer Zeit!


    Da Frauen nicht Papst werden können, müssen halt nur Männer "bekleckert" vorne und hinten, herumlaufen aber das haben wir doch schon! :thumbsup:


    Und genau deshalb kann und darf nicht alles unter Strafe stehen, was Angehörige einer Religionsgemeinschaft möglicherweise als blasphemisch betrachten.


    Ab jetzt wird es allerdings aktuell wie spannend:


    Wie steht das im Einklang mit dem aktuellen Beschneidungsverbot eines Kölner Gerichtes?
    Denn, wenn der Grüne Volker Beck zum einen den Vorschlag des Bischofs Schick mit folgenden Worten kritisiert:


    Gläubige brauchen keinen anderen strafrechtlichen Schutz vor Diffamierung, Beschimpfung und Hetze als andere soziale Gruppen.”


    Dann aber der derselbe Herr, der sich in der kontroversen Diskussion über die Zulässigkeit der Beschneidung von männlichen muslimischen / jüdischen Kleinkindern offensiv auf die Seite der Beschneidungsbefürworter gestellt hatte und dahingehend von der FAZ zitiert wurde:


    „Dass er der Beschneidung als „erstem Befehl Gottes“ einen sehr hohen Stellenwert einräumt!“


    Beck somit in dieser Debatte genau das fordert, was er in anderem Kontext ablehnt, nämlich einen religiös begründeten strafrechtlichen Sonderschutz für die Religionsgemeinschaften!


    Doch Beck wäre nicht Beck, hatte er doch schon in seiner Vergangenheit einige Aussetzer, so wie diesen:


    Kindersex ist Menschenrecht – Volker Beck (Grüne)


    http://demokratischrechts.word…nrecht-volker-beck-grune/


    Man könnte so argumentieren wie „Willcox“
    Der betreffende Artikel stammt von 1988, Beck hat aber in den 90ern seine Haltung hierzu radikal geändert und tritt gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Nachzulesen auch auf seiner Homepage.


    Oder mit „Maier“ antworten:
    Beck mag – aus Karrierekalkül – seine ( veröffentlichte ) Meinung zum Verbrechen der Kinderschändung geändert haben. Glaubhaft ist das nicht.
    Wer von Berufs wegen mit den Opfern von derartigen Sexualstraftaten konfrontiert ist, kann vor dem Zynismus, mit dem hier eine gemeinschädliche Sexualdevianz zum Diskursproblem mit “den Feministinnen” verharmlost wird, nur Ekel und Verachtung empfinden. Es ist die Sprache der Unmenschen, die Beck hier verwandte.


    Oder mit „politkverdrossen“:
    Ihm, Beck blieb ja nix weiter übrig, als seinen Standpunkt zumindest “offiziell” zu ändern und “wie es innen aussieht geht keinen etwas an”. Wer an die “Fleischtöpfer der Nation” will, muss nun einmal Kompromisse schliessen. Doch auch, oder gerade für Beck gilt: “Einmal Volksverderber immer Volksverderber”!


    Oder gar mit „Yogi“:Hallo, hat man den Nazis ihre Parolen auch verziehen? Oder gelten mal wieder Sonderrechte für Grüne?


    Es reicht, Herr werter Bundestagsabgeordneter der Grünen, Volker Beck: Beck MUSS weg!


    Nicht sofort, aber spätesten beim nächsten Wahlgang 2013 an der Urne, da können wir noch entscheiden, wer ist zu vertreiben, oder etwa nicht?


    GLP


  • Ob es am Namen liegt? Da gibt es noch einen Beck! Der müßte noch viel mehr weg! Siehe Nürburgring-Pleite! :thumbsup:


    Kuddel Schnööf

  • @ "Kuddel Schnööf",


    ich lese schon, wir verstehen uns! :thumbsup:


    Ich habe zur "König Kurt", der unrasierte Beck in Rheinland-Pfalz auch eine Meinung, dazu auch einen eigenen Beitrag geschrieben, hier bei "Stadtmaennchen", den ich alsbald "updaten" muss, in etwa so überschrieben:


    König Kurt, das Land, der Ring, der Schumi und der Boris! :thumbsup:


    SPD Becks Pleite am Nürburgring


    GLP

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