Dienst-Computer

  • Das ist doch echt der Witz! Da hat ein Bediensteter 35 GB Festplattenspeicherplatz der Stadt Köln belegt. Und dafür musste er 380 Euro Schadenersatz bezahlen. Mal abgesehen davon, dass er erhebliche, bezahlte Arbeitszeit dafür aufgewendet hat, diese Dateien zu suchen und zu speichern, und dadurch der Stadt ein offensichtlicher Schaden entstanden ist, wurde dies nicht verfolgt. Aber es wurde ein Schaden geltend gemacht durch das Nutzen von Festplattenspeicher.
    Die Begründung dieses Verwaltungsbeschlusses würde mich mal interessieren. Wie kann das Nutzen von vorhandenem Speicher einen Schaden für die Stadt darstellen? Nicht etwa die verlorene Arbeitszeit, nein, lediglich der privat genutzte Speicherplatz.


    Verrückte Welt! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieser Beschluss in einem möglichen Widerspruchsverfahren Bestand hat, denn es kann eigentlich kein Schaden beziffert werden, da eine Festplatte immer gleich schwer ist, ob sie nun leer ist, halb voll, voll, zur Hälfte mit persönlichen Dateien gefüllt ist oder nicht. Auch unterliegt sie nicht (zumindest nicht bezifferbar) einer höheren Abnutzung durch das, was sie soll: Daten speichern.

  • Scheiß was auf die Megabyte. Der Mann war jeden Tag 6 Stunden mit privatem Kram beschäftigt. Und keiner hat was gemerkt? Und die Kollegen, die hinter ihm gestanden und zugeguckt haben? Bei welcher Stelle ist der Kerl beschäftigt? Bestimmt schiebt er bezahlte Überstunden. Und sein Stellenvorsteher hängt täglich beim Amtsleiter und fordert mehr Personal.


    Wie oft habe ich mich über die Verwaltungsfritzen geärgert, die erklärt haben, ein Beamter kostet immer daselbe, ob er da ist oder nicht. Ob er arbeitet oder nicht.


    Dem Beamten ist ein Fußweg von einer Stunde (hin und zurück 2 Stunden) zuzumuten. Hauptsache, man hat 2 DM für die Straßenbahn gespart.


    Ich hatte ein Schild im Büro: Bei uns wird gespart - koste es, was wolle.

  • Na ja, eigentlich war es das, worüber ich geschrieben habe. Der Bedienstete hat erhebliche bezahlte Arbeitszeit für privaten Kram verschwendet. Aber anstatt ihn dafür zu bestrafen, finden sie eine hahnebüchene Schadenersatzforderung über lächerliche 380 Euro für die Nutzung stadteigener Massenspeicher. Das hieße ja, hätte er alles auf einem privaten Speicherchip verstaut, wäre dieses Dienstvergehen nicht bestraft worden. Mal ganz abgesehen davon, dass ich deinen Ärger verstehe, finde ich die disziplinäre Würdigung dieser Verfehlung völlig daneben, weil ich keinen inneren Zusammenhang erkennen kann.

  • finde ich die disziplinäre Würdigung dieser Verfehlung völlig daneben



    Bin völlig Deiner Meinung. Aber die Verwaltungsfritzen (auch Juristen): ein Beamter kostet immer daselbe, ob er da ist oder nicht. Ob er arbeitet oder nicht.



    Er hätte auch den ganzen Tag Zeitung lesen können. So lange er ab und zu das Telefon bedient und mitttags in die Kantine geht, ist er ja im Dienst.


    Bei welcher Stelle "arbeitet" der Kerl?

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