Die Einführung der PC

  • Als Ende der 80er/Anfang der 90er bei der Deutschen Bundespost die ersten PC zum Einsatz kamen, waren die meisten Kolleginnen begeistert. Sie machten überwiegend die Schreibarbeiten. Kein Ausradieren mehr, kein Tipp-Ex, kein Überlacken. Nur eine - Ernie -ä - hielt an ihrer alten schweren Büromaschine fest.


    Ein Nachteil: Man begann zu schludern. Das Korrigieren war ja so einfach geworden. Und man musste alles speichern. Auf Disketten, 5 1/4 Zoll! Ich habe noch welche!


    Ein weiterer Umbruch war 1965, als das Durchschlag-als-Entwurf-Verfahren eingeführt wurde. Bis dahin musste alles als Entwurf mit 30 Grad Rand links geschrieben werden. Der Entwurf ging dann auf dem vorgeschrieben Dienstweg (Stellenvorsteherr=schwarz, Abteilungsleiter=blau, Amtsvorsteher= grün zum Schreibzimmer, wo von erfahrenen Kräften im Zehn-Finger-System die Reinschrift gefertigt wurde. Die Reinschrift ging an den Unterschriftsberechtigten zur Unterschrift zurück, bevor sie abgesandt wurde. Die Papiere wurden in Umlaufmappen durch die Amtsboten von Stelle zu Stelle befördert, meistens zweimal täglich. Die Farbe der Umlaufmappe sagte etwas über die Dringlichkeit aus. Braun/Grau = normal, Grün/Rot = dringlich, Gelb = besonders dringlich. Für Gelb wurde ein Sonderbote losgeschickt.




    Wer das bisher alles verstanden hat, hat die Prüfung für den gehobenen Dienst bestanden.

  • All das war im Dienstwerk Amtllicher Schriftwechsel genau geregelt.


    Ein anderes Dienstwerk "Allgemeine Dienstanweisung" aus dem Dritten Reich regelte die Frage, wen man heiraten durfte. Für die Braut war das Einverständnis des Dienstvorgesetzten einzuholen.


    In einem älteren, aber immer noch gültigen Dienstwerk war vorgeschrieben, dass der Postillion beim Passieren einer Brücke ins Hon zu stoßen hat.



    Andere wichtige Dienstwerke waren das RWG von 1900 (Telegraphenwegegesetz) und das FAG (Fernmeldeanlagengesetz) Die Posthaushaltsbestimmungen habe ich einmal missachtet und wäre beinahe vom BRH (Bundesrechnungshof) zu 1200 DM verdonnert worden.



    Ich hoffe, Ihr seid beeindruckt!


  • NÄ!


    :-) Mein Vater war auch ein Postbeamter und mein Bruder beim FA2

  • die Dokumentationsarbeit, die auf meiner "Deinststelle zu leisten ist.
    Beispiel:


    Ich muss für eine Bewohnerin, eine Beschreibung anfertigen.
    Das darf ich, ABER ich muss mein Machwerk meiner Chefin vorlegen,
    die dann alles umschreibt, weil sie das ja besser kann. (Meint SIE)
    Dann darf das Werk vom Team zu Kenntinis genommen werden.
    Und erst danach, wird es der Mitarbeiterinfomappe angehängt.
    Heute darf ich ein solches Machwerk erstellen, sie ist mit mir im Dienst, warum macht sie es nicht selbst und lässt mich das tun, was eh lieber machen würde?
    Nämlich mit den Bewohnern arbeiten?
    Grrrrrrrrr

  • Deshalb war ja bei den früheren Entwürfen 30° Rand vorgeschrieben. Damit jede Vorgesetztenebene in der entsprechenden Farbe genügend Platz hatte, Änderungswünsche zu schreiben. Manchmal korrigierte auch ein Abteilungsleiter die Fomulierung eines Stellenvorstehers und der Amtsvorsteherr wieder die Formulierung seines Abteilungsleiters.


    Wenn das Schriftstück richtig bunt war, war dokumentiert, dass alle scharf mitgedacht hatten. Wenn es zu unleserlich wurde, wurde auch der Entwurf schon mal neu geschrieben. Kein Schriftstück verließ ohne Änderung das Haus. Sonst wäre ja der Beweis erbracht worden, dass es auch ohne Vorgesetzte geht.




    Lacht Ihr, wir haben gelitten!

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