Stimmt, aber wenn ich das richtig sehe, sind twitter& co nicht haftbar ...
Die Haftung ist ausgeschlossen. Selbst, wenn die Anbieter fuer den Stuss, der dort taeglich verbreitet wird, haftbar waeren, hilft es den Toten und Verletzten wenig, wenn nach einem Aufruf zu kriminellen Taten ueber Twitter und Co die Betreiber dieser Plattformen spaeter vor Gericht geschleppt werden.
Deshalb: Vorbeugen ist weitaus besser als heilen. Solch eine Massnahme gelingt selten bei einem Toten