Öhm ... war da nicht was? Hatte ich nicht einst gelernt, es sei mit dem Deutschen Grundgesetz unvereinbar, Waffen in Krisengebiete oder gar an Krieg führende Parteien zu liefern?!
War dieser Grundsatz nicht sogar explizit in den Grundlagenvertrag der derzeitigen GroKo geschrieben worden?
Und nun lese ich, nicht etwa in einer linksgrünversifften Postille, sondern in der heiligen Schrift des deutschen Konservativismus, der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung', zum Thema "Krieg im Jemen" den höchst irritierenden, wenngleich informativen Beitrag: "Deutschland liefert wieder Rüstungsgüter an Konfliktparteien".
Oha.
Anlass genug, noch einmal ein bisschen Grundlagensichtung zu betreiben:
ZitatAlles anzeigenDas Grundgesetz und Rüstungsexporte
Im Grundgesetz werden die Vorgaben für sämtliche deutschen Gesetze, Verordnungen und Verfahren festgelegt - so auch für Rüstungsexporte.
Im folgenden die relevanten Passagen aus dem Grundgesetz (Stand 11.7.2012), die von jeder Bundesregierung in der Rüstungsexportpolitik befolgt werden müßten:
Präambel
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Artikel 26
"(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
"(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Quelle: Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit e.V.
Wie äußerst praktisch für die Waffenindustrie, wenn "das Nähere" durch ein Bundesgesetz, respektive eine wohlwollende Bundesregierung geregelt wird ...