Paragraf 219a

  • Jetzt ist eine Ärztin zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Heimseite angegeben hat, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Das hat das Gericht als "Werbung" gewertet, die laut Gesetz verboten ist.


    Das Gesetz stammt noch von 1933, wurde vergessen, als §218 revidiert wurde.


    Ich wünsche auch, dass jedes Kind leben darf. Aber wenn die Mutter - aus welchen Gründen auch immer, sich dazu nicht entschließen kann, soll sie darüber entscheiden dürfen. Leicht ist diese Entscheidung nie!

    In Deutschland haben Frauen die Möglichkeit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Ein Recht dazu haben sie nicht.
    Wenn Abbrüche unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, müssen auch Ärzte straffrei bleiben, die sie durchführen ... und Frauen müssen darüber informiert werden dürfen.


    Engelsmacherinnen will doch wohl niemand?!
    Warum setzen Politiker sich immer noch für ein Gesetz von 1933 ein? Warum isset nicht längst weg?




  • Kanntest du den § 219a ? Vor der Verurteilung der Gynäkologin, meine ich. Mir war er bislang unbekannt.


    Wieso dieser Paragraph 291a im Zuge der heftigen Proteste gegen § 218 nicht ebenfalls lautstark thematisiert wurde? Ich weiß es nicht. Vielleicht habe ich es auch nur nicht mitbekommen.
    Jedenfalls ist es hohe Zeit, die Existenzberechtigung dieses Paragraphen zu hinterfragen.


    Landauf, landab werben Ärzte auf 'Homepages' und in Anzeigen für sich und ihre Praxen oder Kliniken. Bieten medizinische Informationen und kompetente Versorgung an. Das ist, soweit ich weiß, allen Ärzten gestattet, egal, um welches Fachgebiet es sich handelt. Schließlich sucht der "mündige Patient" Aufklärung und stellt Vergleiche an. Man will ernst genommen werden, eventuelle Risiken im Vorfeld abklären, und selbstredend die bestmögliche Behandlung.


    r Hilfe suchende Schwangere und Hilfe anbietende Ärzte soll das nicht gelten? ?(
    Ein Blick nach Polen oder Irland zeigt, wohin Kriminalisierung führt.
    Ich dachte, in Deutschland lägen diese Probleme hinter uns.

  • Lethe


    Es ist eher nicht wegen eines Uralt-Paragraphen aus der Nazizeit, sondern
    wegen einer dezidierten Meinung, "Meinung" wie in "Meinungsfreiheit".
    Der Uralt-Paragraph ist nur ein Werkzeug, das es erlaubt, besagter
    Meinung mehr als nur informelle Geltung zu verschaffen. Und dass nicht
    alle Befürworter und Befürworterinnen der völligen Preisgabe des
    Schwangerschaftsabbruchs in die Verfügungsgewalt einer Schwangeren für
    "die" Frauen sprechen, erkennen Sie schon daran, dass auch ein
    erheblicher Anteil Frauen in der Gruppe der Gegner dieser Preisgabe zu
    finden sind.


    Davon abgesehen bin ich mir unschlüssig, ob ich
    tatsächlich diese eine der intimst möglichen Entscheidungen als
    kommerzielles Objekt der Werbung, als Produkt wie Enthaarungscreme oder
    Toilettenpapier wiederfinden möchte. Man kann auch für eine völlige
    Preisgabe der Entscheidungsbefugnis und gleichzeitig Gegner ihrer
    kommerziellen Bewerbung sein. Was spricht gegen das Modell der
    Beratungsstellen?

  • Kanntest du den § 219a ? Vor der Verurteilung der Gynäkologin, meine ich. Mir war er bislang unbekannt.

    Mir war der Paragraph auch unbekannt.


    Es geht ja nicht um eine "völlige Preisgabe des Schwangerschaftsabbruchs in die Verfügungssgewalt von Schwangeren", wie Lethe - für mein Empfinden reichlich schwurgelig- formuliert.


    Die Gegner des Schwangerschaftsabbruchs setzen den nicht lebensfähigen Embryo gegen das Leben der werdenden Mutter. Und mir erscheint es so, als hielten sie es für möglich, dass irgendeine Frau sich diese Entscheidung leicht machen könnte.

    Das bezweifle ich.


    Der Vergleich mit Werbung für Enthaarungscreme -hää?- ist aus meiner Sicht fast obszön, zumindest aber völlig abstrus.

    Keine werdende Mutter trennt sich von ihrem Kind, nur deshalb, weil sie weiß, welcher Arzt den Abbruch durchführen könnte.

    Für mich gibt es da noch einen Aspekt, der mich viel mehr beunruhigt: Geht es um Embryos, die wahrscheinlich "gesund" sind, gibt es reichlich Bohey. Besteht aber nur die Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit, dass eine Mutter ein behindertes Kind austrägt und überlegt, sich für dieses Kind zu entscheiden, bekommt sie von Fachärzten und Beratungsstellen den Rat, dieses "kranke" Kind nicht auszutragen ...

    Die Pränatalmedizin, die aber letztendlich auch ein Blick in die Kugel ist, macht's möglich.
    Wahrscheinlich gesunde Kinder immer, Kinder jenseits vom Kästchen doch lieber nicht?

    Da wird mit zweierlei Maß gemessen .




  • Schrecklich! Der Mensch sollte nicht Gott spielen! Die Frau ist nichts weiter als die Rippe von Adam! ;(


    Ok, Ernst beseite. Als Freund der Säkularisierung finde ich das Urteil zumindest für die Ärztin begrüßenswert. Trotzdem muss der Gesetzgeber Abtreibungen endlich stärker liberalisieren, damit Ärzte und unwillige Mütter mehr Rechtssicherheit haben. Nur solange wir von Gottesfürchtigen regiert werden, wird das wohl nichts.

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