Ansonsten würde ich das Wählen an die Geschäfstfähigkeit knüpfen und das Alter auf 16 herabsetzen
Inwieweit wird dann bei den Alten die Geschäftsfähigkeit bestimmt? Es müsste zum Ausgleich nämlich noch viel mehr Senilen die Möglichkeit zum Wählen genommen werden. Bei der Geburtanrate in Deutschland machen 2 zusätzliche jüngere Jahrgänge keinen Unterschied. Solange Menschen wählen dürfen, die sich schon wieder geistig zurückentwickelt haben, sollte es fairerweise auch ein Wahlrecht für Menschen geben, die geistig noch garnicht voll entwickelt sind.