Irgendwie wundert es mich nicht, dass das ausgerechnet in Sachsen-Anhalt passiert ist.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf
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Geht mir auch so.
Ich hätte gerne irgendeinen Hinweis, der meinem Vorurteil widerspricht. -
Das Thema scheint wieder in der Versekung verschwunden zu sein ... ?
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Irgendwie wundert es mich nicht, dass das ausgerechnet in Sachsen-Anhalt passiert ist.
Ja, das liegt nahe, nach all den bekannt gewordenen Fällen.
Dennoch geht's dabei weniger um ein lokales, denn ein strukturelles Problem.
Escape griff einen Klever Fall kürzlich auf, und nicht Wenige sehen dort Parallelen zu den 'Vorkommnissen' von Dessau - sofern man den gewaltsamen Tod eines Menschen in staatlicher Obhut/Haft überhaupt derart bezeichnen kann.Schon 'jetzt.de'/Süddeutsche Zeitung befasste sich in verschiedenen Beiträgen mit dem Thema Alltagsrassismus und repressivem Korpsgeist innerhalb der Polizei.
Und auch die 'Frankfurter Rundschau' stellt in einem aktuellen Artikel zu den beiden, bemerkenswert ähnlichen Todesfällen die berechtigte Frage "Dessau und Kleve - Rassismus bei der Polizei?". -
Zitat
Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh
Brüche und Entzündungen- 28. 10. 2019
Ein forensisches Gutachten belegt: Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod misshandelt.
Bestattung von Oury Jalloh im Jahr 2005. Ans Bett gefesselt verbrannte er in seiner Zelle Foto: Marco Del PraBERLIN taz | Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben.
Jalloh war zur Mittagszeit des 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle verbrannt. Am Morgen, gegen 9.30 Uhr, war er zuvor von dem Dessauer Polizeiarzt Andreas Blodau untersucht worden. Der hatte keine Verletzungen bei Jalloh dokumentiert. Entsprechend müssen die Verletzungen, die jetzt das forensische Gutachten attestiert, zwischen der Untersuchung durch Blodau und dem Ausbruch des Feuers um 12.30 Uhr entstanden sein – so sieht es die IGOJ in ihrer Erklärung.
Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen „vor dem Todeseintritt entstanden sind“, heißt es im Gutachten.
Bislang war lediglich ein Bruch im Bereich des Nasenbeins Jallohs verbrieft gewesen – auch dies nur durch ein privat von der IGOJ finanziertes Gutachten. Das hatte der inzwischen emeritierte Rechtsmedizin-Professor Hansjürgen Bratzke aus Frankfurt 2005 verfasst. Doch Bratzke hatte offengelassen, ob der Bruch des Nasenbeins vor dem Tod entstanden ist – und die anderen Verletzungen gar nicht thematisiert. Auch der inzwischen ebenfalls emeritierte Rechtsmedizin-Professor Manfred Kleiber aus Halle war mit dem Fall befasst, hatte die jetzt bekannt gewordenen Verletzungen aber nicht benannt. So waren sie während der mehrjährigen Gerichtsverfahren gegen Polizeibeamte des Reviers nie offiziell festgestellt worden.
Vieles spricht nun für das Motiv Vertuschung
Die neuen Untersuchungsergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie eine mögliche Antwort auf die Frage geben, warum Jalloh in seiner Zelle mit Brandbeschleuniger angezündet worden sein könnte. Diesen Tathergang hatte die anhaltische Justiz lange Zeit zurückgewiesen. Stattdessen wurde offiziell behauptet, dass Jalloh die Matratze am Boden der Gewahrsamszelle, auf den er mit Händen und Füßen gefesselt war, selbst angezündet hatte.Die IGOJ hatte schon sehr früh Belege dafür gesammelt, dass dies nicht der Fall gewesen sein kann. Viele weitere Indizien für eine Tötung waren im Laufe zweier Prozesse zutage getreten. Im April 2017 schloss sich schließlich der Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann dieser Auffassung an.
Bittmann schreibt in einem Aktenvermerk, er gehe davon aus, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war. Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden. Dies legten sechs Gutachter nahe, die Bittmann konsultiert hatte. Das Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Der Staatsanwalt benannte konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei.
Kurz darauf aber wurde Bittmann der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben – und diese stellte das Verfahren ein. Am vergangenen Donnerstag schließlich wies das OLG Naumburg eine Beschwerde dagegen zurück und entschied: Es wird kein neues Verfahren in dem Fall geben.
Wollte das Gericht dem Gutachten zuvorkommen?
Nach Angaben der Initiative Gedenken an Oury Jalloh war dem OLG Naumburg das neue Gutachten der Universität Frankfurt bereits im September zugestellt worden. Die Initiative glaubt, dass das Gericht seine Entscheidung gegen einen neuen Prozess bereits in der vergangenen Woche bekannt gab, um der Veröffentlichung des neuen Gutachtens zuvorzukommen.In dem Dessauer Revier waren vor dem Tod Jallohs bereits zwei weitere Menschen im oder unmittelbar nach dem Gewahrsam unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen: Im Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose um Mitternacht wegen Trunkenheit am Steuer ins Revier gebracht. Kurz nach seiner Entlassung wurde er schwerverletzt in der Nähe des Reviers auf der Straße aufgefunden. Er starb am gleichen Morgen im Krankenhaus.
Die Ermittlungen wurden eingestellt.Im November 2002 wurde der Obdachlose Mario Bichtemann stundenlang in derselben Zelle wie Jalloh festgehalten und schließlich tot auf dem Zellenboden vorgefunden – Todesursache: Schädelbasisbruch. Das Verfahren gegen den Dienstgruppenleiter Andreas S. wurde eingestellt.
Nach Angaben der Initiative Gedenken an Oury Jalloh war dem Gericht das neue Gutachten bereits im September zugestellt worden
Teils handelte es sich bei den Beamten, die an jenen Tagen Dienst taten, um dieselben, die mit Jalloh befasst waren. Wäre mit Jalloh ein dritter Todesfall auf Gewalteinwirkung zurückzuführen gewesen, wären womöglich auch die Fälle Rose und Bichtemann wieder aufgerollt worden. Hier könnte ein Motiv für den Brand zu finden sein.
taz
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ZitatPressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – 28.10.19
Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh“Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.” 1
Sowohl die schwere Kopfverletzung, als auch die klar erkennbare und durch punktuelle Gewalteinwirkung gebrochene 11. rechte Rippe, legen den dringenden Verdacht nahe, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten vor seinem Tod körperlich schwer misshandelt worden sein muss.
Als Oury Jalloh am Morgen des 7. Januars 2005 von den Frauen der Stadtreinigung angetroffen wird, weist er keine offenkundigen Verletzungen im Gesicht oder am Oberkörper auf. Auch im Rahmen der Untersuchung durch den Polizeiarzt Dr. Blodau zwischen 9:15 und 9:30 Uhr werden keinerlei solche Verletzungen oder Symptome der nunmehr festgestellten Verletzungen am Körper oder im Gesicht von Oury Jalloh beschrieben. Deshalb ist davon auszugehen, dass sowohl der Nasenbein- und Schädelbasisbruch als auch die gebrochene 11. Rippe rechts im Zeitraum zwischen der Untersuchung durch Dr. Blodau und dem Ausbruch des Feuers in Zelle Nr. 5 entstanden sein müssen.
Die Einwirkungen der Gewalt waren sowohl im Gesicht, als auch im Bereich der 11. Rippe in einer Art und Weise punktuell bzw. fokussiert heftig, dass eine Selbstverletzung oder ein Sturz weitestgehend ausgeschlossen werden können. Eine Beifügung dieser Verletzungen durch Dritte ist damit naheliegend wahrscheinlich.
Der Zeitraum in welchem Oury Jalloh die beschriebenen Verletzungen durch externe Gewalteinwirkung zugefügt worden sind, ist eindeutig eingrenzbar und liegt zwischen: 9:30 Uhrund 12:05 Uhr.
Auch der Kreis möglicher Täter*innen ist eindeutig einzugrenzen – er beschränkt sich auf die im Polizeirevier Dessau anwesenden Personen mit Zugang zu den Zellen im Gewahrsamstrakt.1 Prof. Dr. Bodelle, “Fachradiologisches Gutachten”, 18.10.2019, S.13.
Statement International Kommission-28-10-19 pdf
Pressemitteilung-28-10-19 pdf
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
.Es hat trotzdem nichts daran geändert:
Der Fall Oury Jalloh bleibt "abgeschlossen", weil "geklärt". -
Also deckt das Gericht vermutlich einen dreifachen Totschläger.
Ich frage mich, ob das bei uns in NRW auch so gelaufen wäre...?
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Wie geht es denn weiter nach dem Sonderbericht zum Fall Oury Jalloh :?:
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Ich fürchte, es wird einfach abgehakt. Da bei sollte man doch zumindest aus den Fehlern lernen
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Selbst wenn es nicht abgehakt wird, dann wird eben solange ermittelt und verhandelt bis die verantwortlichen Polizisten auf natürliche Art entsorgt wurden.
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Selbst wenn es nicht abgehakt wird, dann wird eben solange ermittelt und verhandelt bis die verantwortlichen Polizisten auf natürliche Art entsorgt wurden.
Leider nicht von der Hand zu weisen.
Schon früh konnte man den Eindruck gewinnen, dass hier weit mehr "geschützt" werden soll, als die verantwortlichen Polizisten in Dessau.Peter Nowak zieht im Magazin "Telepolis" Parallelen zu ungeklärten Fragen bezüglich des NSU - denn bei seinen Recherchen stieß er auch in Hessen wiederholt auf dieselben bekannten Namen ...
Der Feuertod von Oury Jalloh und die verweigerte Aufklärung
Neue Erkenntnisse zur Brandnacht in der Dessauer Polizeizelle: Brandsimulation stützt Mordthese und wirft Frage nach Parallelen zum NSU-Komplex auf Peter Nowak
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