A propos "Meinungsfreiheit"

  • Vor ein paar Tagen wurde die Deutsche Einheit gefeiert, mit einem festlichen Staatsakt in würdigem Ambiente, der Dresdner Frauenkirche. Welcher Ort könnte wohl symbolträchtiger sein?
    Dresden, das neben Leipzig durch seine Montagsdemonstrationen den Anstoß zur politischen Wende gegeben hatte, die Frauenkirche, im Feuersturm vom 13. zum 14. Februar 1945 durch alliierte Luftangriffe nahezu restlos zerstört und mittlerweile in früherer Pracht wieder errichtet. Ein Mahnmal gegen den Krieg und für Versöhnung.


    Nur das Publikum wollte nicht so recht passen. Jedenfalls Jene nicht, die sich "Das Volk" nennen und draußen vor der Kirche den Besuchern des Festaktes einen schrill ungastlichen Empfang bereiteten.
    Unter ohrenbetäubendem Einsatz Hunderter Trillerpfeifen brüllte, gellte, skandierte man in Richtung Kanzlerin und Regierungsvertreter
    "Volksverräter!", "Muss weg!", "F*tze!", u.a.m. . Begleitete mit äffischem Gegrunze dunkelhäutige Kirchenbesucher und schrie ihnen "Abschieben!" ins Gesicht.


    Drinnen bemühte man sich um Contenance und Konzentration auf den Ablauf der Feierstunde.
    Business as usual also?


    Ach, hätte doch der Bundespräsident sich ein Mikrofon geschnappt und dem selbsternannten "Volk" draußen ein paar deutliche Worte gegönnt!
    Vielleicht hätte er der Mehrzahl der Anwesenden, die sich nicht gemein machten mit der phonstark auftretenden Minderheit ein Zeichen gesetzt. Aufzustehen gegen diese unsäglich dummen und unverschämten Pöbeleien. Mut gemacht, sich nicht alles bieten zu lassen "im Namen des Volkes". Auch nicht im Namen "der Dresdner".


    Denn es ist nicht Alles durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Beleidigungen und Diskriminierungen gehören nicht dazu.
    Komme mir jetzt bitte Niemand mit so netten Spitzfindigkeiten wie, was eine Beleidigung sei bestimme allein das betroffene Individuum. Das ist Stuss, weiß auch Jeder. Ebenso, dass Beleidigungen justiziabel sind.
    Man müsste sich halt drum kümmern.
    Müsste? Muss!
    Sonst senkt sich die Hemmschwelle immer noch mehr, und sie hat doch jetzt schon einen unfassbaren Tiefstand erreicht.


    Ach so, wer mir einreden will, die Politiker seien doch selber schuld an den ihnen zugedachten Schimpfkanonaden, schließlich seien sie mit "Pack!" und Stinkefinger als schlechtes Beispiel vorangegangen, möge bitte einen Augenblick innehalten und die Fakten sortieren:
    Sigmar Gabriel hat seinen Ausspruch "Bei uns zuhause würde man sagen, das ist Pack, was sich hier rumgetrieben hat." nicht auf politisch Andersdenkende bezogen, sondern unmissverständlich auf Diejenigen gemünzt, die für die Ausschreitungen in einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Heidenau verantwortlich waren.


    Seinen Stinkefinger hat er in Salzgitter, nach vergeblichen Versuchen mit ihnen ins Gespräch zu kommen, müde abwinkend einer Gruppe vermummter Neonazis entgegengereckt, die ihm allen Ernstes vorwarfen ein "Volksverräter" zu sein, und zwar explizit im Gegensatz zu Gabriels Vater, zeitlebens ein bekennender Nationalsozialist - "Mensch, dein Vater hat sein Land geliebt. Und was tust du? Du zerstörst es.“


    Suboptimale Reaktion? Ja. Aber die Provokationen waren eben nicht vom Politiker ausgegangen.
    Keine Legitimation für "Volkes" beleidigte und beleidigende Pöbeleien also. :thumbdown:


  • Du hast ja so recht!


    Das Problem besteht wohl darin, dass man viele Menschen mit Argumenten gar nicht mehr erreicht. Zunehmend herrschen da nur noch Gefühle, die lassen sich über den Kopf nicht steuern.


    Und leider schüren viele Politiker zwecks Stimmenfang Angst und Misstrauen. Ängste ernst zu nehmen heißt ja nicht, diese zu bestätigen.

  • Was heisst man erreicht Leute mit Argumenten nicht mehr? Das galt für diejenigen schon immer so. Die Idioten im Volk wurden jahrzehntelang mit Konsum ruhig gestellt, oder mit Unterdrückung (DDR). Jetzt schwächelt der Kapitalismus, befindet sich wieder mal in einer erheblichen Krise, und siehe da das Nervengift betäubt nicht mehr. Die Idioten erwachen aus ihrem Rausch und beschweren sich.


    Und ich finde von gut bezahlten, ausgebildeten, erfahrenen Politikern kann man ein wenig mehr erwarten. Als Hundertausende gegen TTIP auf die Straße gingen meinte Herr Gabriel dazu die Protestler hätten keine Argumente und ihre Behauptungen über die Verträge und Verhandlungsrunden seien alle falsch. Als die Greenpeace Leaks erschienen war klar: Die Demonstranten hatten recht und Gabriel hat gelogen. Er hat nicht einmal versucht die Demonstrationen, die größten seit dem Irakkrieg in Deutschland, ernst zu nehmen. Und die regierungsnahe Lügenpresse nannte diese Demonstranten auch noch Nazis.


    Vor wem haben die Politiker überhaupt noch Respekt? Außer Wirtschaftslobbyisten...

  • Ich weiss nicht, wer wo gelogen hat. Kann nur sagen, dass sich Erwachsene auf einer bestimmten Ebene unterhalten muessen. Offensichtlich geht das aber nicht bei allen Beteiligten ? Da haben Kraftausdruecke und wirklich echte Beleidigungen Hochkonjunktur.

    Mit Luegen laesst es sich nur so lange leben, bis sie aufgedeckt sind. Dann ist ein ehrliches Verhandeln und Informieren nicht mehr moeglich.


    Wer lernt aus den Fehlern ?

  • "... wird man ja wohl noch sagen dürfen!"
    ist schon seit Langem die gängige Floskel Derjenigen, die auf jede sachliche Auseinandersetzung verzichtend ihrem Kontrahenten gleich die direkte Ladung Verbaljauche ins Gesicht kippen.


    Bisher hatte ich darauf vertraut, dass Deutschlands Justiz solcherlei Dreckschleuderei be- und verurteilt - und entsprechend ahndet.
    Wie naiv von mir!


    Da wurde eine Politikerin im Internet mit unsäglichen Beleidigungen und sexuellen Gewalt-Fantasien überhäuft und bekam jetzt richterlicherseits das Urteil serviert:
    Dergleichen Äußerungen seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt!
    Die Realnamen der Beleidiger seien darüber hinaus als schützenswert zu betrachten und somit auch nicht für eventuelle Zivilklagen herauszugeben.


    Justizia = blind? Okay.
    Aber auch vollständig verblödet??



    Der 'Postillon' nimmt's sarkastisch und schreibt:



    Donnerstag, 19. September 2019
    Drecksfotzenrichter fällen geisteskrankes Urteil gegen Renate Künast, das Justizia wie eine Schlampe aussehen lässt, die auf den Sondermüll gehört


    Berlin (dpo) - Sollte man diesen Stücken Scheiße die Fresse polieren? Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.

    Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gefickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um "Auseinandersetzungen in der Sache" handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar.
    Sicher scheint jedoch, dass der Urteilsspruch der gehirnamputierten Justiz-Schlampen und -Schlamper vermutlich zu einem Anstieg wüster Beschimpfungen im Internet führen wird.
    Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert.
    Bis dahin meint der Postillon: "Ferckt, ihr Drecksäue!"

    sge, dan, ssi; Foto: Shutterstock/Imago

  • Nach dem Künast-Urteil
    Der Beschluss des Berliner Landgerichts wertete schwere Beleidigungen gegen Renate Künast als "hinnehmbar".
    Der Text in Auszügen.
    20.09.2019, 11:10
    Philipp Siebert


    Die Grünen-Politikerin Renate Künast unterlag vor dem Berliner Landgericht.
    Sie wurde auf Facebook öffentlich übel beschimpft und wollte dagegen juristisch vorgehen. Insgesamt 22 Kommentare wertete sie als beleidigend. Das Gericht sah es jedoch anders und wertete sie als „legitime Meinungsäußerungen“. Alle Kommentare entstanden als Reaktion auf den Post eines Rechtspopulisten, der eine Aussage der Politikerin aus dem Jahr 1986 hernahm und als Unterstützung zur damals durchaus in der grünen Partei diskutierten Haltung wertete, den Geschlechtsverkehr mit Kindern außer Strafe zu stellen. Künasts Anwalt dementiert das entschieden. Das Gericht folgte der Einschätzung des Mannes jedoch.


    In ihrem Beschluss nahmen die Richter zu jedem der 22 zum Teil erschreckenden Kommentare einzeln Stellung (Az: 27 AR 17/19). Hier zehn der Erklärungen im Wortlaut.


    „Drecks Fotze“
    „Der Kommentar ‘Drecks Fotze’ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren. Weil das Thema, mit dem sie vor vielen Jahren durch ihren Zwischenruf an die Öffentlichkeit gegangen ist, sich ebenfalls im sexuellen Bereich befindet und die damals von ihr durch den Zwischenruf aus der Sicht der Öffentlichkeit zumindest nicht kritisierte Forderung nach Entpönalisierung (Entkriminalisierung, Anm. d. Red.) des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern erhebliches Empörungspotenzial in der Gesellschaft hat, ist die Kammer jedoch der Ansicht, dass die Antragsstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss. Dass mit der Aussage allein eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung, ist nicht feststellbar.“


    „Ferck du Drecksau“
    „Der Kommentar ‘Ferck du Drecksau’ steht in unmittelbarem
    Zusammenhang zu dem Post und nimmt Bezug auf den dort wiedergegebenen Zwischenruf der Antragstellerin. In diesem Zusammenhang stellt die Äußerung ‘Ferck du Drecksau’ keine Beleidigung dar, wobei der unbefangene Durchschnittsleser nicht erkennen kann, was der Verfasser mit ‘Ferck’ hat schreiben wollen. Es kann ’verrecke’ sein, wie dies die Antragstellerin meint, zwingend ist dies aber nicht, es kann ebenso gut auch ‘Ferckel’ sein.“

    “...als Kind ein wenig zu viel gef...“

    „Die Äußerung ‘Wurde diese ,Dame’ vielleicht als Kind ein wenig viel gef… und hat dabei etwas von ihren Verstand eingebüßt. ...“ stellt wiederum eine polemische und überspitzte, aber nicht unzulässige Kritik dar. Denn wie sich aus dem nachfolgenden Satz ergibt, geht es um eine auf die Äußerung der Antragstellerin bezogene Kritik. Dass die Äußerung sexualisiert ist, ist das Spiegelbild der Sexualisiertheit des Themas. Eine Diffamierung und damit eine Beleidigung nach § 185 StGB der Antragsstellerin lässt sich hieraus nicht ableiten.“

    „Knatter sie doch mal so richtig durch...“

    „Die in ein Bild von Star Wars eingefügte Äußerung ‘Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!’ ist eine sicherlich geschmacklose Kritik, die mit dem Stilmittel der Polemik sachliche Kritik übt. Es geht dem Äußernden erkennbar nicht darum, die Antragstellerin als Person zu diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik zu üben. Es liegt daher keine Beleidigung nach § 185 StGB vor. Die Antragstellerin wird nicht, wie sie dies meint, zum Gegenstand sexueller Fantasien gemacht.“


    „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“
    „Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit ‘Stück Scheisse’ und ‘Geisteskranke’ eine Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass, wie sich aus dem zweiten Satz ergibt, eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 [...]).“


    „…die Fresse polieren“
    „Wie aus den Worten ’bei solchen Aussagen’ deutlich wird, handelt es sich bei der Aussage ‘Ich könnte bei solchen Aussagen diese Personen die Fresse polieren’ um eine auf die im Post bezogene Äußerung bezogene und damit sachbezogene Kritik. Eine Beleidigung nach § 185 StGB liegt damit nicht vor.“


    „hohle Nuss“ und „Sondermüll“
    „Die Bezeichnung der Antragstellerin als ‘hohle Nuss’, die ’entsorgt’ gehört und als ’Sondermüll’ stellt sich als überspitzte Kritik dar. Da sich der Kommentar erkennbar auf die im Post wiedergegebene Äußerung bezieht und damit Sachbezug hat, stellt er sich nicht als diffamierend dar. Eine Beleidigung nach § 185 StGB ist nicht gegeben.“


    „Schlampe“
    „Auch in dem Kommentar ’Schlampe’ kann eine von der Äußerung im kommentierten Post losgelöste, primär auf eine Diffamierung der Person der Antragstellerin und nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache abzielende Äußerung nicht gesehen werden. Vielmehr ist auch dieser Kommentar ein Beitrag in einer Sachauseinandersetzung.“


    „Schlamper“
    „Der Kommentar „Schlamper“ stellt keine Beleidigung far. Auf die Ausführungen unter (13) und (14) wird verwiesen. (13: „Schlampe“ und 14: „Gehirn Amputiert“, Anm. d. Red.)“
    .
    Quelle

  • Ach was! In meinem Lieblingsland, dem Land der Freiheit, darf man sowas auch ungestraft zu jedem sagen. Bei denen gibt es wahrhaftige Meinungsfreiheit inkl. Holocaustleugnung.


    Soll Künast halt ins selbe Horn blasen. "Meine Kritiker sind Hurenkinder. Ich fick all eure Mütter, wenn ich Kanzlerin bin!" oder so.

  • Soll Künast halt ins selbe Horn blasen. "Meine Kritiker sind Hurenkinder. Ich fick all eure Mütter, wenn ich Kanzlerin bin!" oder so.

    Ich weiss, lieber Heinzelmann, dass du Schwierigkeiten hast, dein Tourettesyndrom wirksam zu bekaempfen, deshalb habe ich gespieltes Mitleid mit dir.

    Kuenast soll sich also auf die gleiche Stufe von Kriminellen begeben, die glauben, es handle sich um Meinungsfreiheit, Mitmenschen zu beleidigen, zu diffamieren oder deren Ruf zu zerstoeren ??

    Von solch primitiven Verbalausfaellen konnte ich mich bisher bewahren. Gute Konter sind gefragt. Der beste ist, diese Attacken zu ignorieren. Wer mit dem gleichen Vokabular reagiert, ist in die Falle getappt. Denn dann macht sich Kuenast strafbar, wenn sie deinem Vorschlag folgen wuerde.


    Meinungsfreiheit kann, wie keine Freiheit auf der Welt, nicht grenzenlos sein. Meist ist es ein Defizit von Bildung, Erziehung und grauer Masse im Koepfchen.
    Stellt euch vor, es gaebe diese Meinungsfreiheit bei allen Sportarten, dass die Spieler den Schiedsrichter nach Herzenlust mit Schimpfwoertern eindecken duerfen ?
    Menschen brauchen Spielregeln und Verordnungen, die bei Nichtachtung hart bestraft werden muessen. Viele Buerger kommen mit Erklaerungen und gutem Willen nicht klar. Sie brauchen die Knute, und zwar so konsequent, dass ihnen die Lust auf weitere "Meinungsfreiheiten" vergeht.



  • So locker jovial geht das nicht, Heinz.
    Die Retourkutsche ist nicht nur einfallslos, sie schürt auch den Konflikt, anstatt zu einer Lösung beizutragen.

    Nur nebenbei: Holocaustleungnung fällt nicht unter Meinungsfreiheit, das ist ein Strafbestand.

    Dass das Berliner Gericht urteilte, Künast müsse die Beleidigungen hinnehmen, weil sie "zur Sache" geäußert und nicht gegen die Person gerichtet seien, erschließt sich mir nicht.
    Ich frage mich, in welchem "Sachzusammenhang" ich mich als "Stück Scheiße" und Schlimmeres verunglimpfen lassen müsste ?( :thumbdown: :thumbdown:

    Ich halte das für ein krasses Fehlurteil.

  • Ich halte das für ein krasses Fehlurteil.

    Ich auch! Und viele andere Buerger in Deutschland wahrscheinlich ebenfalls. Von daher ist zu begruessen, dass es die Moeglichkeit gibt, sich gegen dieses Urteil zu wehren. Noch !
    Manchmal haben einfache Buerger, die nicht "Recht" studiert haben, ein besseres Gefuehl und Rechtsempfinden, als studierte Richter. Man sieht es an den vielen Fehlurteilen, die durch hoehere Distanzen widerlegt werden.
    Deshalb: Frau Kuenast sollte dagegen angehen, bis zur letzten Instanz.





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