Betreungsgeld ... oder Herdprämie

  • Jetzt geht das Gerangel um das Betreuungsgeld wieder los. Brauchen wir den ideologischen Schlagabtausch?


    Es geht um Familie und Kinder, die der Staat schützen will. Macht er das?


    Steuerrechtlich "geschützt" werden Verheiratete durch das Ehegattensplitting. Da hofft man wohl, dass sie auch Kinder in die Welt setzen. Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern passen leider nicht ins Konzept. "Familie" ist klar denifiert.


    Veheiratete Heteros bekommen Kindergeld, unabhängig davon, ob die Arztgattin z. B. schon längst eine Nanny engagiert hat. Kindergeld ist vom Einkommen unabhängig. Nur wer längst abgehängt ist und -warum auch immer- von Harz IV leben muss, bei dem wird das Kindergeld als "Einkommen der Kinder" verrechnet. Hallo!


    Schöne neue, gerechte Welt.

  • Ist das jetzt ideologisch, wenn ich feststelle, dass ich noch nie eine Prämie bekommen habe, weil ich nicht im öffentlichen Schwimmbad oder in der öffentlichen Bibliothek aufgetaucht bin?


    Die Frage muss doch sein, ob es den Kindern besser geht mit dem Betreuungsgeld. Die Erfahrungen nicht nur in Skandinavien lassen das leider bezweifeln.

  • Veheiratete Heteros bekommen Kindergeld, unabhängig davon, ob die Arztgattin z. B. schon längst eine Nanny engagiert hat. Kindergeld ist vom Einkommen unabhängig. Nur wer längst abgehängt ist und -warum auch immer- von Harz IV leben muss, bei dem wird das Kindergeld als "Einkommen der Kinder" verrechnet. Hallo!


    Ist jetzt nicht wirklich wahr, oder?


    Als Gutverdiener bekomme ich für meine Blagen eine monatliche Ablaichprämie, als arme Sau, die am finanziellen Tropf hängt, deklariert man die Prämie als Luxus?

  • unabhängig davon, ob die Arztgattin z. B. schon längst eine Nanny engagiert hat


    Ja, da ergeben sich rein "steuerlich" gesehen wunderbare Gestaltungsmöglichkeiten. In der Regel handelt es sich hierbei auch um Menschen, die sich einen Steuerberater leisten können und der dann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hier einiges "Gutes" bewirken kann.


    Heute steht in der Presse das der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht wird. Das ist eine schöne Sache. Ich kenne jedoch nur sehr wenige in der Regel "Frauen" welche damit jetzt etwas anfangen können. Meistens sind es ja Frauen, geschieden, und der "Samenspender" hat keine Knete um sich an den Kindern zu beteiligen.
    Also heisst es gerade für diejendigen Frauen - Übertragung des Kinderfreibetrages, und dies sollte in der Steuererklärung richtig erklärt werden.


    Dann gibt es aber noch den Freibetrag für Kinderbetreuung. Dies ist dann wie folgt geregelt:

    Zitat

    Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf teilt nach der Gesetzesfassung nicht das Schicksal des - übertragenen - Kinderfreibetrags. Es ist eine getrennte,
    abweichende Übertragung der Freibeträge möglich ( § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung wird auf
    gesonderten Antrag auf den anderen Elternteil übertragen. Der Antrag aufÜbertragung muss vom "übernehmenden" Elternteil ausgehen. Die Übertragung wird auf minderjährige Kinder beschränkt. Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt allein auf Antrag des Elternteiles, bei dem das Kind gemeldet ist. Die Übertragung hängt nicht davon ab, dass der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht verletzt oder der Übertragung zugestimmt hat (BFH, 18.05.2006 - III R 71/04).

    Und nun der in der Presse erwähnte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der ist wie folgt geregelt:


    Zitat

    § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    (1) 1Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zuihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigengemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denennur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht.
    (2) 1Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt. 2Istie andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). 3DieseVermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.
    (3)
    Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

    Alles klar ?


    Auf juhd Deutsch, der Finanzbeamte guckt erstmal im Badezimmer der alleinerziehenden Frau nach, ob sich da nicht eine Zahnbürste mit männlichen Merkmalen befindet, was darauf hindeutet, dass die Frau eine sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen eingegangen ist, welcher ja für die Kinder dann zahlen könnte. Ein gebrauchtes Condom aus dem Hausmüll ist dabei noch unschädlich. Bei 3 gebrauchten Condomen könnte es durchaus schon auf eine Haushaltsgemeinschaft hin deuten.


    Ist doch ganz einfach oder ?


    Naja die Steuererklärung für die Arztgattin gestaltet sich da wesentlich einfacher und bringt auch richtig Ersparnis :thumbup: Die Kinderfreibetrage und Betreungsbeträge hat die ja schon.
    Aber da tut man schön
    watt den Arbeitsvertrag mit der Nanny jestalten und schon tut die auch nebenbei watt im Haushalt putzen, watt ebenfalls noch watt Knete nebenbei gibt. da kämen bei 3 Kids nebenbei 3 x 4.000,-- an Sonderausgaben zusammen und wenn die noch putzen tuen tut, jibb ett patsch obendrauf noch mal bis zu 6.000,--alleine datt jibbt dann direkt bis zu 1200,-- Nüssele cash retour. Wenn der Gatte dann laufen gehen tut und Frau Gattin ist alleine, wird der Steuerberater selbstverständlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Nur die gebrauchten Kondome muss die Nanny in der Eigenschaft als Putzfee entsorgen :huh:


    Die Steuererklärung für die Alleinerziehende mit 3 Kindern welche sich mit irgendwelchen Jobs über Wasser hält und kein Geld vom Ex bekommt, wird eh nicht gemacht. Geld für den Steuerberater hat die in der Regel nicht, und selber machen ? Hat die keine Zeit und wahrscheinlich nicht die Ausbildung für.


    Und somit behält der Staat in der Regel sowieso die sog. "steuerliche Entlastung für Alleinerziehende" ?( Wie war die nochmal, ach ja, die wird von 1.308 auf 1.908 € erhöht.


    Was ich damit sagen will ?


    Steuergerechtigkeit gibt es nur für denjenigen, der es sich finanziell auch leisten kann ;) Genau wie vor allen anderen Gerichten. Da gibt es kein Recht da gibt es Urteile


    Mahd ett johd
    Bess dehmnäx

  • Doch, das ist genau so.


    Wer hat, dem wird gegeben ... steht schon in der Bibel. Und die ist bei uns maßgebend :D


    Stichwort Ehegattensplitting: Angeblich schützt es die Familie, wenn nur Heteropaare davon profitieren. Homos kennen ja keine Familie.


    [ironie]Hätten Homopaare diesen Steuervorteil, würde es in der Tat sehr gefährlich: Wenn der Schwule meinen Steuervorteil auch bekommt, werde ich sofort schwul, sagt sich dann der Hetero.
    [/ironie]
    Die Diskussion ist bekloppt!

  • Gleichgeschlechtliche Paare haben auch den Splittingvorteil. Seit 2013 ist es offiziell. Ich hatte viele Fälle auf dem Tisch, wo ich bei gleichgeschlechtlichen Paaren Einprüche eingelegt und ein Ruhen des Verfahrens beantragt hatte. Die Fälle wurde alle rückwirkend wieder aufgemacht und die bekamen einen Haufen Kohle zurück. -


    Lustig waren die formalisierten Anschreiben der Finanzämter. Die waren lange nicht in der Lage korrekte Anschreiben rauszugeben. Da hiess es immer bei Mann/Mann im Anschreiben Herr und Frau. Kompliziert wurde es, wenn dann der männliche Partner der gleichgeschlechtlichen Beziehung mit Frau" betituliert wurde und der dann dagegen klagen wollte. Da haben sich Dramen abgespielt. Die Finanzverwaltung hat dann nur noch einen Misch aus handschriftlichen und formalisierten Anschreiben bzw. Bescheiden erlassen.


    Diese Lebenspartnerschaften sind heute der normalen Ehe im Steuerreecht gleichgestellt. Im Formular Mantelbogen findet man ja auch im Bereich wo früher "Verheiratet seit" stand heute "Verheiratet/Lebenspartnerschaft begründet seit dem"


    Wobei ich hier natürlich wieder klar machen muss. Die Fälle die ich auf dem Tisch hatte waren alle finanziell in der Lage sich einen Steuerberater zu leisten. Die haben auch die Einsprüche und Anträge etc. gezahlt und haben dann ja auch viel Geld wieder bekommen. Die, die alles selbst gemacht haben und vielleicht garnicht wussten, dass da Klagen anhängig waren und man hätte gegen die Bescheide Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen müssen.......


    Wenn der Schwule meinen Steuervorteil auch bekommt, werde ich sofort schwul, sagt sich dann der Hetero.


    Trotz Widrigkeiten bleibt der Ejon dem anderen Geschlecht zugeneigt :thumbsup:
    Die Zeiten wo "Frau" am Sonntagmorgen beim "Frühstück" unbedingt Beziehungsprobleme klären und ein Partnerschaftsgespräch führen wollte sind schon lange vorbei. Ansonsten hätte ich mir datt viellicht auch mal durch den Kopf gehen lassen oder wäre ins Kloster gegangen wo ein "Schweigegelübde" besteht



    Macht ett mal Juhd


    Macht ett mal juhd

  • Trotz Widrigkeiten bleibt der Ejon dem anderen Geschlecht zugeneigt

    Gut so, Ejon :thumbup:


    Danke für die Ergänzung.


    Anstatt das Splitting abzuschaffen, hat man es ausgeweitet. Immerhin politisch korrekt ;)


    Das Splitting ganz abzuschaffen, ist wohl so schwer, wie Staat und Kirche endlich zu trennen ...


    Anstatt Bekenntnisunterricht an öffentlichen Schulen endlich zu verbieten, lässt man lieber Islamunterricht zu. Logisch ist das, keine Frage. So, wie es momentan ist, muss das unbedingt sein.


    Sorry, ich sprenge das Thema ... mir fällt immer wieder "Menschenverdummung" ein ... gearbeitet wird vornehmlich an Nebenschauplätzen. So werden Probleme nicht gelöst.


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