Hier noch ein Pressebeitrag, der das Handeln des früheren Oligarchen Chodorkowski beleuchtet und zudem kritisch die Mitwirkung höchster politischer Personen Deutschlands in der Causa Chodorkowski zum Thema hat:
ZitatAlles anzeigenAuszug:
>Jens Berger schrieb in seinem zitierten Beitrag, Chodorkowskis Bank Menatep habe sich im Rahmen der Privatisierung die Filetstücke der russischen Ölindustrie unter den Nagel gerissen. Mit einem Einsatz von 42 Millionen US-$ habe der Russe sein Unternehmen Jukos zusammen geschmiedet, dessen geschätzter Wert dann 42 Milliarden US$ betrug. Mit den erzielten Gewinnen kann man leicht weltweite Kampagnen finanzieren.
Hinzu kommt die mögliche personelle Verflechtung. Im Artikel des zweiten Links der Anlage 1 erfahren wir, dass beispielsweise der frühere FDP-Politiker Herr Otto Graf Lambsdorff der Bank Menatep verbunden war.
Mit der Einschaltung von Politikern mit Namen wie Graf Lambsdorff oder Hans Dietrich Genscher ist es dann ein Leichtes, auch amtierende Politikerinnen und Politiker vor den Karren der Mitglieder der Edel-Mafia zu spannen. So wurde im konkreten Fall die Bundeskanzlerin, der amtierende deutsche Außenminister Westerwelle und die deutsche Botschaft in Moskau zu Helfershelfern des „Freiheitshelden“ Chodorkowski gemacht. Auf diese Weise sind auch wir Steuerzahler an der Befreiung dieses Putin-Opfers beteiligt.
Die Edel-Mafia kümmert sich weltweit um die Menschenrechte, so auch im Falle der Ukrainischen Politikerin Timoschenko. Um die Verletzung der Menschenrechte jedes zweiten griechischen jungen Erwachsenen, die ohne Arbeit und berufliche Perspektive sind, wie auch um die rechtzeitige Wahrung der Menschenrechte jener Selbstmörder in den südlichen Ländern der EU, die sich wegen der durch die Wirtschaftskrise ausgelösten ökonomischen Schwierigkeiten umbrachten, kümmert sich die Edel-Mafia nicht. Sie beklagt nicht einmal verbal die maßgebliche Beteiligung der deutschen Bundesregierung an der Verelendung von Millionen Menschen. Auch um die Menschenrechte der gefolterten und ohne Prozess auf Guantanomo Inhaftierten hat sich die Edelmafia selbstverständlich nicht gekümmert. Menschenrechte gelten vor allem für die finanziell kräftige Oberschicht. Chodorkowski ist der typische Fall.
Das ist eine bedrohliche Entwicklung, die die Grundlagen demokratischen Lebens erschüttert. Wir sind nicht mehr gleich vor dem Gesetz, auch nicht annähernd gleich. Und die Ungleichheit und die mangelnde Chancengleichheit werden beklatscht von der Mehrheit unserer Medien. Die gegenläufige und hoch respektable Arbeit der verbliebenen unabhängigen und kritischen Journalistinnen und Journalisten wird davon leider überlagert.<
Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/?p=19751
Was Chodorkowskis Praktiken beim Aufbau seines Konzerns und seiner Reichtümer betrifft, besteht wohl kein Zweifel daran, dass sie als 'dubios' bezeichnet werden können. Wieweit sie 'kriminell' waren, ist jedoch eine andere Frage.
Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass derartige Vorgehensweisen durchaus nicht unüblich im nachsowjetischen Russland waren, wohl z.T. auch immer noch sind.
Entscheidend bei der Betrachtung der Vorgänge um Chodorkowski ist doch, dass er vor seiner Verhaftung ein deutlicher Kritiker Putins gewesen ist - dafür gibts russische TV Sendungen als 'Beleg'.
Und während er zu langjähriger Lagerhaft verurteilt wurde, gingen Andere, die ähnlich handel(te)n wie er, straffrei aus. Sie haben sich Putin nicht widersetzt oder ihn öffentlich kritisiert. Honni soit ....
Um dieses 'almighty' Putins geht es hier.
Zur damaligen Urteilsfindung gibt es zudem eine neue Entwicklung mit Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
ZitatAlles anzeigen
Chodorkowski:
Russisches Gericht will Jukos-Verfahren überprüfen
SPIEGEL ONLINE - 25.12.2013
Hoffnung für Michail Chodorkowski: Der Vorsitzende des Obersten Gerichts in Russland will die Strafverfahren gegen den aus der Haft entlassenen Kreml-Kritiker überprüfen. Vielleicht könne ihr Sohn dann nach Russland zurückkehren, sagt die Mutter des Ex-Ölmilliardärs. mehr... [ Video | Forum ]
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Der Vorsitzende des Obersten Gerichts, Wjatscheslaw Lebedew, hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Gericht will nun die in dem ersten Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung festgesetzte Zahlungsforderung von 17,5 Milliarden Rubel (rund 388 Millionen Euro) überprüfen. Chodorkowski, einst reichster Mann Russlands, war 2005 zunächst wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Außerdem will Russlands höchster Richter Lebedew auch das zweite Urteil vom 27. Dezember 2010 wegen Öldiebstahls überprüfen.
Als Begründung verwies der Oberste Richter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Juli Verfahrensmängel im ersten Prozess gegen den früheren Oligarchen Chodorkowski und seinen Geschäftspartner Platon Lebedew kritisiert hatte. Die Erhebung einer Anklage sei beim ersten Prozess zwar durchaus "auf solider Basis" erfolgt.
Die Beschuldigten hätten laut dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aber "keinen fairen Prozess" bekommen.