Aha.
Pass aber gut auf.
Die Bude vom Mollath ist jetzt frei.
Flog einer uebers Kuckucksnest ??
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Die bayrische Justiz hat hier keinen Zugriff auf mich. Die schicken mir höchstens mal wieder einen Attentäter. Die letzten zwei "Profis", die Hoeneß mir geschickt hat, habe ich auch überlebt.
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Zitat
Nach der Entlassung aus der Psychiatrie
Mollath will weiter kämpfenSeine erste Nacht in Freiheit hat er hinter sich, nun spricht Mollath erstmals über seine Zukunftspläne: Wie er sein Privatleben organisieren will, was er sich von der Politik erhofft und welche Erwartungen er an das Wiederaufnahmeverfahren knüpft - "eine vollständige Rehabilitierung".
Von Uwe RitzerQuelle: Süddeutsche.de
In unguter Form 'passt' zum Thema eine auf den ersten Blick völlig andere Information:
ZitatBrutales Gesundheitssystem
Kassen bedrängen psychisch KrankeEs ist die hässliche Seite des deutschen Gesundheitssystems: Eine Kasse verweigert einer schwer depressiven Frau Krankengeld und Versicherungsschutz, weil sie nicht rechtzeitig zum Arzt konnte. Solche Fälle häufen sich, sagen Experten.
Von Christian Teevs mehr... [ Forum ]Quelle: SPON
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Auch das gibt es bei uns nicht, weil die Heilbehandlung frei ist und die Kranken von der sozialistischen Regierung geschuetzt werden. -
Im Sozialismus braucht man auch keine möglichst große Anzahl an fähigen Arbeiter
drohnen. -
Wiederaufnahmeverfahren für Gustl Mollath
17 Verhandlungstage sind angesetzt, um zu klären, welche Rolle er tatsächlich gespielt hat, als seine Frau ihn wegen schwerer Körperverletzung anzeigte. Das war 2002. Zeitnah hätte man das sicher leichter klären können, sperrte ihn aber lieber?? weg.
Das Gericht wird auch zu klären haben, welche Rolle Ermittlungsbeamte, Zeugen und die Justiz bei diesem "Fehlurteil" spielten. Es war zumindest so fraglich, dass neu ermittelt wird.Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mollath als unschuldiges Justizopfer aus dieser Sache herauskommt ... ich weiß ja auch nicht, wieweit er im Sinne des Gesetzes tatsächlich "unschuldig" ist.
Dass die Justiz Fehler gemacht hat, kann man/muss voraussetzen, sonst hätte es zu diesem Wiederaufnahmeverfahren nicht kommen können.Eine Gefängnisstrafe ist, auch bei nachgewiesener ... geht das überhaupt noch?, oder indiziengestützter Körperverletzung, rechtlich nicht möglich. Dass er als gemeingefährlich begutachtet wird, ist unwahrscheinlich und aus meiner Sicht nach dieser Vorgeschichte auch kaum zu vertreten.
Was ihm noch bleibt, wenn das alles mal überstanden ist ... keine Ahnung ... ??
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