Flog einer uebers Kuckucksnest ??


  • In unguter Form 'passt' zum Thema eine auf den ersten Blick völlig andere Information:


  • Wiederaufnahmeverfahren für Gustl Mollath


    17 Verhandlungstage sind angesetzt, um zu klären, welche Rolle er tatsächlich gespielt hat, als seine Frau ihn wegen schwerer Körperverletzung anzeigte. Das war 2002. Zeitnah hätte man das sicher leichter klären können, sperrte ihn aber lieber?? weg.
    Das Gericht wird auch zu klären haben, welche Rolle Ermittlungsbeamte, Zeugen und die Justiz bei diesem "Fehlurteil" spielten. Es war zumindest so fraglich, dass neu ermittelt wird.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mollath als unschuldiges Justizopfer aus dieser Sache herauskommt ... ich weiß ja auch nicht, wieweit er im Sinne des Gesetzes tatsächlich "unschuldig" ist.
    Dass die Justiz Fehler gemacht hat, kann man/muss voraussetzen, sonst hätte es zu diesem Wiederaufnahmeverfahren nicht kommen können.


    Eine Gefängnisstrafe ist, auch bei nachgewiesener ... geht das überhaupt noch?, oder indiziengestützter Körperverletzung, rechtlich nicht möglich. Dass er als gemeingefährlich begutachtet wird, ist unwahrscheinlich und aus meiner Sicht nach dieser Vorgeschichte auch kaum zu vertreten.


    Was ihm noch bleibt, wenn das alles mal überstanden ist ... keine Ahnung ... ??








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