In einem freien Land darf man seinen Bürgern auch ein Recht auf Selbstzerstörung genehmigen. Was spricht dagegen, solang man nicht anderen damit schadet?
Das ist es doch gerade! Diese Selbstzerstörung schadet den anderen, der Allgemeinheit. Krankenkassenbeiträge, zumindest die gesetzlichen, sind das Ergebnis einer Kalkulation über zu erwartende Gesundheitskosten und der Summe, die von Beitragszahlern über die Beiträge bereitgestellt wird. Stimmt dieses Verhältnis nicht mehr, weil die Gesundheitskosten durch langwierige, teilweise intensivmedizinische, lebenserhaltende Maßnahmen über eine normale Progression hinaus steigen, steigen die Beiträge. Und da haben die typischen Rauchererkrankungen, aber auch die der Übergewichtigen Mitmenschen einigen Einfluss.