Terror an einer Schule in Amerika

  • Ich habe mal in Bonn mit einer Witwe poussiert. Im Wohnzimmer eine große Glasvitrine mit zwei blitzblank geputzten Karabinern. Ob der Schlüssel steckte, weiß ich nicht mehr. Aber Sammeltassen hält man auch nicht unter Verschluss.



    Der Mann war Jäger. - und Bachkenner.

  • Es handelt sich um eine Gas/Schreckschusspistole, mit der man nicht wirklich viel Unheil anrichten kann.

    Wirklich?
    Da habe ich anderes gelernt und leider auch gesehen.

    Der BGH stuft neuerdings eine geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein,
    Zitat aus dem BGH-Beschluss GSSt 2/02:

    (...) „Ein aufgesetzter Schuß auch mit einer Knallkartusche führt regelmäßig zu Aufplatzungen der Haut, je nach Waffenart auch zu schweren Verwundungen tieferliegenden Gewebes. Beim Ansetzen der Waffe an Kopf, Schläfe, Augen oder Hals kann ein Schuß auch tödliche Wirkung haben.
    Aus rechtsmedizinischer Sicht müssen "Schreckschußwaffen eigentlich genauso behandelt werden wie scharfe Waffen" (Äußerung des vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages angehörten Sachverständigen Prof. Dr. Rothschild, Protokoll des Ausschusses 14. WP Nr. 92 S. 16).„




    Doktor Schiller, Chefredakteur der Waffenzeitschrift "VISIER" und Begründer der Initiative „Ich bin die Waffenlobby„.
    im Waffenlobby-Forum "Waffen-Online", 20/11/2002 09:29h, Zitat:
    (...)"Gaswaffen können höllische Verletzungen durch die Gasdrucksäule im Nahbereich bewirken - ist so, gibt es in der Rechtsmedizin jede Menge "toller" Beispiele und Bilder von.


    Qelle der Zitate: Hamburger Illustrierte 2003

  • Wirklich?
    Da habe ich anderes gelernt und leider auch gesehen.


    Ich auch. Im Nahbereich (1-2 Meter) erwischt es, bei Schüssen ins Gesicht, die Augen. Dies passiert durch unverbrannte Partikel des Treibsatzes, die dann im Auge abbrennen.


    Aufgesetzte Schüsse führen zum Aufplatzen von Gewebe und können auch die Schädeldecke durchdringen.
    Ich spreche hierbei nicht von Gasmunition, die ist "harmloser", sondern von Knallpatronen, speziell Kaliber 9 mm PA. Revolvermunition ist schwächer, da diese mit Schwarzpulver arbeiten.


    Der ganze Kram gehört verboten. Es gibt alternativ diverse Sprays, die den gleichen Zweck erfüllen.


  • Dir wird vielleicht aufgefallen sein, dass alle der acht (!) Amokläufe in deutschen Schulen seit 1999 von Jugendlichen, bzw. sehr jungen Erwachsenen, begangen worden sind?


    Es ist mir "aufgefallen". Du kannst davon ausgehen, dass ich höchstwahrscheinlich mehr Details über die Täter, die verwendeten Waffen, die verwendete Munition, die Anzahl der abgegebenen Schüsse, die Art der Entwendung, die Sicherungsmaßnahmen der Waffenbesitzer und deren Art der waffenrechtlichen Erlaubnisse habe als irgend jemand hier im Blog.
    Natürlich kann und muss man diskutieren. Aber alles in der Vergangenheit führte zu blindem, nicht zielführendem Aktionismus, nur um der beunruhigten Bevölkerung weis zu machen, dass doch etwas geschehen ist. Wie tauglich diese Maßnahmen waren, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und der unerlaubte Schusswaffeneinsatz in den Folgejahren konnte damit nicht verhindert werden.

  • Wie bh_roth richtig bemerkte, geht die eigentliche Gefahr nicht von der Waffe aus, sondern von dem, der sie in der Hand hält.

    8o Och!
    [ironie]Und ich dachte doch glatt, die Messer und Knarren höppten von selbst in die Schulen und brächten da mal eben ein paar LehrerInnen und MitschülerInnen um...[/ironie]
    Was genau kritisiert bzw. fordert ihr beiden Kenner eigentlich?


    Der eine beklagt -vorauseilend- Diskussionen um Sicherheitsauflagen für den Erwerb und Besitz, bzw. die Aufbewahrung von Schusswaffen.
    Der andere erklärt Gas/Schreckschusspistolen für Geräte, mit denen man nicht viel Unheil anrichten könne.


    Wenn ich das zitiere und dagegenhalte, bekomme ich Antworten, die vielleicht beeindrucken:D
    oder auch beruhigen?( sollen ;
    sachlich auf den Punkt kommt weder die eine noch die andere Replik.

  • Der BGH stuft neuerdings eine geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein


    Nicht neuerdings, schon immer! Ich will mal eben die Definition, was eine Waffe ausmacht, ins Gedächtnis rufen:


    "Eine Waffe ist ein gebrauchsfertiges Werkzeug, das nach Art seiner Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt ist, Menschen durch seine mechanische oder chemische Wirkung körperlich zu verletzen."
    Neu ist nicht die Einstufung als Waffe, das war die Schreckschusspistole schon immer, sondern die strafrechtliche Gleichsetzung mit einer Schusswaffe. Definition, stark vereinfacht:
    " Eine Schusswaffe hat einen Lauf, durch den durch Luft oder Gasdruck ein Projektil getrieben wird".
    Bei einer Schreckschusspistole ist dies nicht der Fall, deshalb ist die Einstufung als Schusswaffe neu, weil man erkannt hat, dass die Partikel, die die Gasentladung nach vorn herausschleudert, und der Gasdruck selbst dem Schädigungspotential einer Schusswaffe gleichzusetzen sind.

  • Ein Messer in der Schublade richtet auch kein Unheil an. In der Hand des Falschen aber schon.


    Weder fordere noch kritisiere ich. Ich habe lediglich roths Frage, ob unsere Waffengesetze verschärft werden müssen verneint.


    Am Beispiel des Kleinen Waffenscheins wollte ich deutlich machen, dass für mein Gefühl das Waffengesetz in der jetzigen Form ausreicht.


    Und ich bleibe dabei, dass eine Schreckschusswaffe sachgerecht gehandhabt keinen Schaden anrichtet. Wer allerdings so ein Ding aus kürzester Distanz oder "aufgesetzt" abfeuert, hat die Absicht zu verletzen. Da bin ich mit berlins Kommentar #10 auf einer Linie. In der Hand des Falschen wird auch ein Zimmermannshammer zur tödlichen Waffe.


    Werden demnächst Kettensägen, Ausbeinmesser & Co. nur noch gegen Waffenschein abgegeben?

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